Im Rahmen der Wiedereinführung der Grenzkontrollen an der Bundesautobahn 11 (BAB 11) am ehemaligen Grenzübergang Pomellen hat die Bundespolizeiinspektion Pasewalk gemeinsam mit der Gemeinsamen deutsch-polnischen Dienststelle Pomellen zwei Haftbefehle vollstreckt. Die Maßnahmen fanden am 23. März 2026 statt und richteten sich gegen zwei Männer aus Litauen und Polen, die jeweils wegen Verkehrsstraftaten gesucht wurden.
Festnahme eines 52-jährigen Litauers wegen Trunkenheit im Verkehr
Bei der Kontrolle eines 52-jährigen litauischen Staatsangehörigen ergab die fahndungsmäßige Überprüfung, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Würzburg vorlag. Der Mann wurde wegen Trunkenheit im Verkehr gesucht und sollte eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3.780 Euro sowie weitere Verfahrenskosten zahlen. Da er die geforderten Summen nicht begleichen konnte, wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe von 27 Tagen festgesetzt.
Der Litauer wurde daraufhin festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert. Weitere Details zum Fall wurden nicht bekanntgegeben.
Polnischer Reisender begleicht Geldstrafe und setzt Reise fort
Ein weiterer Haftbefehl richtete sich gegen einen 56-jährigen polnischen Staatsangehörigen, der in einem Fernreisebus der Firma FLIX Bus am gleichen Kontrollpunkt überprüft wurde. Die Staatsanwaltschaft Kassel hatte den Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Festnahme ausgeschrieben.
Im Gegensatz zum Litauer konnte der Pole die geforderte Geldstrafe von 480 Euro sowie eine Restgeldstrafe von 20 Euro und Verfahrenskosten in Höhe von 82,50 Euro vor Ort begleichen. Dadurch konnte er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Tagen abwenden und seine Reise fortsetzen.
Grenzkontrollen als Teil der Sicherheitsmaßnahmen
Die Bundespolizeiinspektion Pasewalk verstärkt im Rahmen der Wiedereinführung der Grenzkontrollen an der BAB 11 die Überwachung an der deutsch-polnischen Grenze. Dabei werden insbesondere Personen überprüft, gegen die Haftbefehle vorliegen oder die im Verdacht stehen, gegen geltende Gesetze zu verstoßen.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt, unter deren Zuständigkeit die Inspektion Pasewalk fällt, sorgt mit rund 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Sicherheit an den Grenzen, auf Bahnanlagen und auf See in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie auf Nord- und Ostsee.
Fazit und Ausblick
Die Vollstreckung der Haftbefehle bei den Grenzkontrollen zeigt die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung an den deutschen Außengrenzen. Die Bundespolizei wird auch weiterhin konsequent gegen Personen vorgehen, die wegen Verkehrsdelikten oder anderen Straftaten zur Fahndung ausgeschrieben sind.
Weitere Kontrollen und Überprüfungen sind geplant, um die Sicherheit im grenznahen Bereich zu gewährleisten und die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften sicherzustellen.

