Am Dortmunder Flughafen haben Zollbeamte am 18. und 19. März 2026 drei mutmaßliche Schmuggelversuche aufgedeckt. Die Kontrolleure stellten dabei unverzollte Waren wie Zigaretten, Tabak, eine Goldkette und Betäubungsmittel sicher. Gegen die Reisenden wurden Strafverfahren eingeleitet.
Mehrere Verstöße gegen Zoll- und Einfuhrbestimmungen
Am Mittwochnachmittag wurde zunächst ein 45-jähriger Mann aus der Türkei kontrolliert, der den grünen Ausgang passierte. Im Gepäck fanden die Zollbeamten 1.860 Zigaretten und 400 Gramm Tabak, die über der zulässigen Freimenge lagen. Die Waren waren nicht ordnungsgemäß angemeldet.
Am selben Tag am Nachmittag kontrollierten die Beamten einen 46-jährigen Mann aus Armenien. Auch er hatte Waren nicht korrekt angemeldet. Im Gepäck befanden sich 200 Zigaretten zu viel sowie eine Goldkette mit 18 Karat, deren Materialwert über 40.000 Euro liegt. Die Einfuhrabgaben für die Kette wurden auf knapp 8.900 Euro beziffert.
Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet
In beiden Fällen leitete das Hauptzollamt Dortmund Strafverfahren wegen des Verdachts auf versuchte Steuerhinterziehung ein. Die Zigaretten und die Goldkette wurden sichergestellt und verbleiben bis zur Klärung des Sachverhalts bei den Behörden.
Betäubungsmittel am Flughafen entdeckt
Am Donnerstagmorgen wurde eine 60-jährige Frau aus Nordmazedonien kontrolliert, die ebenfalls den grünen Ausgang nutzte. Im Handgepäck entdeckten die Zollbeamten 649 Diazepam-Tabletten, die in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Die Tabletten waren am Boden des Gepäcks versteckt und mit nicht verbotenen Medikamenten überdeckt.
Die Reisende konnte keine erforderlichen Einfuhrdokumente vorlegen. Lediglich ein deutscher Behandlungsplan lag vor, der jedoch nicht berechtigt, Betäubungsmittel im Ausland zu erwerben oder einzuführen. Aufgrund des Verdachts auf Bannbruch wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die Tabletten wurden sichergestellt.
Hinweise zu Einfuhrbestimmungen und Reisefreimengen
Das Hauptzollamt Dortmund weist darauf hin, dass bei der Einreise nach Deutschland bestimmte Warenmengen und Wertgrenzen zu beachten sind. Reisefreimengen gelten insbesondere für Waren wie Zigaretten, Tabak und alkoholische Getränke, jedoch nur innerhalb definierter Grenzen.
Bei hochsteuerbaren Waren wie Tabakprodukten und Gold gibt es zusätzliche Mengenbeschränkungen. Die Einfuhr von Betäubungsmitteln unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, um gesundheitliche Risiken zu minimieren und illegalen Handel zu verhindern.
Reisende sollten sich vor Einreise über die geltenden Bestimmungen informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

