Am Samstag, dem 21. Februar 2026, führten Beamte der Bundespolizeiinspektion Rostock eine Kontrolle im Überseehafen durch. Dabei wurde der Fahrer eines Lastkraftwagens überprüft. Der 49-jährige Mann aus Serbien legte einen Reisepass vor, um sich auszuweisen.
Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn bereits ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise eingeleitet worden war. Er hatte zuvor die erlaubte Aufenthaltsdauer in Deutschland um mehrere Tage überschritten. Während der Kontrolle präsentierte der Fahrer einen im Januar 2026 neu ausgestellten serbischen Reisepass, mit dem er versuchte, seine tatsächliche Aufenthaltsdauer zu verschleiern. Die Beamten ermittelten die gesamten Aufenthaltszeiträume und stellten erneut einen Verstoß fest.
Infolgedessen eröffnete die Bundespolizeiinspektion Rostock ein weiteres Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts. Zudem wurde dem Mann eine Frist gesetzt, Deutschland zu verlassen, der er bereits am 22. Februar 2026 nachkam.
Die Bundespolizei beobachtet immer wieder, dass Reisende versuchen, mit zwei Pässen ihre Aufenthaltsdauer zu verbergen. Das neue Ein- und Ausreisesystem (Entry/Exit System – EES) der Europäischen Union wird solche Manipulationsversuche künftig deutlich einfacher aufdecken.

