In den frühen Morgenstunden des 21. März 2026 wurde ein 42-jähriger Mann in der Schweriner Altstadt Opfer eines räuberischen Diebstahls. Der Vorfall ereignete sich gegen 7 Uhr im Bereich des Klöresgangs. Vier Männer sollen den Geschädigten angesprochen und bedrängt haben, bevor einer von ihnen dessen Mobiltelefon an sich nahm.
Zeugen reagieren schnell und alarmieren Polizei
Aufmerksame Passanten wurden auf die Situation aufmerksam und verständigten umgehend die Polizei. Ein Zeuge machte sich bemerkbar, woraufhin die Täter die Flucht ergriffen. Der 42-Jährige blieb bei dem Vorfall unverletzt.
Festnahme von zwei Tatverdächtigen im Lobedanzgang
Dank der schnellen Alarmierung und einer präzisen Personenbeschreibung konnten die eingesetzten Polizeistreifen zwei der Tatverdächtigen im nahegelegenen Lobedanzgang stellen. Bei den festgenommenen Personen handelt es sich um einen 32-jährigen marokkanischen und einen 24-jährigen tunesischen Staatsangehörigen.
Weitere Tatverdächtige weiterhin auf der Flucht
Zwei weitere Männer, die an der Tat beteiligt gewesen sein sollen, sind bislang flüchtig. Die Polizei sucht weiterhin nach Zeugen, die Angaben zu den noch unbekannten Tätern machen können.
Handy sichergestellt und an den Geschädigten zurückgegeben
Bei der Durchsuchung der beiden festgenommenen Männer konnte das entwendete Mobiltelefon zunächst nicht gefunden werden. Im Verlauf weiterer Ermittlungen gelang es der Polizei jedoch, das Gerät sicherzustellen und dem Geschädigten zurückzugeben.
Ermittlungen wegen räuberischen Diebstahls laufen
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen wegen des Verdachts des räuberischen Diebstahls aufgenommen. Die Polizei bittet Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder Hinweise zu den flüchtigen Tatverdächtigen geben können, sich unter der Telefonnummer 0385 51802224 oder per E-Mail an kk.schwerin@polmv.de zu melden.
Polizei lobt Zivilcourage der Zeugen
Die Polizei bedankt sich ausdrücklich bei den Zeugen für ihre Aufmerksamkeit und die gezeigte Zivilcourage, die zur schnellen Festnahme der Tatverdächtigen beigetragen hat.

