Am Samstagabend, den 21. März 2026, kontrollierten Bundespolizisten am Bahnhof Stralsund mehrere Reisende und stellten dabei zwei Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz fest. Die Maßnahmen fanden gegen 21:50 Uhr und kurz darauf statt, als Zugreisende aus Richtung Swinemünde (Polen) eintrafen.
Präzisionsschleuder aus Polen sorgt für Ermittlungen
Bei der ersten Kontrolle gab ein 27-jähriger Deutscher an, eine Präzisionsschleuder mit Armstütze in einem polnischen Einkaufsmarkt für knapp drei Euro erworben zu haben. Während solche Gegenstände im Ausland häufig frei erhältlich sind, unterliegen sie in Deutschland strengen gesetzlichen Regelungen. Das Mitführen der Schleuder verstößt hierzulande gegen das Waffenrecht, weshalb die Bundespolizei die Waffe sicherstellte und ein Strafverfahren einleitete.
Illegaler Böller der Kategorie F4 entdeckt
Nur kurze Zeit später, gegen 22:10 Uhr, überprüften die Beamten einen weiteren Reisenden. Bei der Durchsuchung seines Rucksacks fanden sie einen Böller der Kategorie F4. Feuerwerkskörper dieser Kategorien dürfen in Deutschland nur mit einem speziellen Erlaubnisschein erworben und mitgeführt werden. Da der 21-jährige Deutsche diesen Nachweis nicht vorlegen konnte, wurde auch hier ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Reisen mit verbotenen Gegenständen bleibt nicht ohne Folgen
Nach der Sicherstellung der verbotenen Gegenstände durften beide Männer ihre Reise fortsetzen. Allerdings müssen sie sich nun auf rechtliche Konsequenzen einstellen. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass das Mitführen von Waffen und nicht genehmigten Sprengstoffen im Fernreiseverkehr streng verboten ist.
Kontrollen am Fernreiseverkehr werden fortgesetzt
Die Bundespolizei kündigte an, auch zukünftig verstärkt Kontrollen an Bahnhöfen mit Fernreiseverkehr durchzuführen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten und die öffentliche Sicherheit zu schützen. Dabei stehen insbesondere die Mitnahme verbotener Waffen und gefährlicher Feuerwerkskörper im Fokus.
Rechtliche Hinweise und Ausblick
Die Fälle zeigen, dass vermeintlich harmlose Einkäufe im Ausland schnell zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können, wenn die dort erworbenen Gegenstände in Deutschland verboten sind. Reisende sollten sich daher vor dem Grenzübertritt genau informieren, welche Artikel erlaubt sind und welche nicht.
Die Bundespolizeiinspektion Stralsund steht für Rückfragen zur Verfügung und betont die Bedeutung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor Gefahren durch Waffen und Sprengstoffe.

