In der Nacht zum 18. März 2026 hat die Bundespolizei an der deutsch-niederländischen Grenze einen Haftbefehl vollstreckt. Der 51-jährige Mann wurde bei einer Kontrolle auf der Rastanlage Bunderneuland an der Autobahn 280 festgenommen. Er war als Fahrgast in einem international verkehrenden Reisebus unterwegs.
Kontrolle auf der Rastanlage Bunderneuland
Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen überprüften Bundespolizisten gegen 2:15 Uhr den Fernreisebus aus den Niederlanden. Dabei stellten sie fest, dass der 51-jährige Grieche von der Justiz gesucht wurde. Die Beamten entdeckten, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag, der aus einer Verurteilung wegen Diebstahls resultierte.
Haftbefehl wegen unbezahlter Geldstrafe
Dem Mann wurde eine Geldstrafe in Höhe von 890 Euro auferlegt, die er bislang nicht bezahlt hatte. Alternativ hätte er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 89 Tagen absitzen müssen. Da der Reisende die offene Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er festgenommen und in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt gebracht.
Aufenthaltsermittlung der Justiz
Darüber hinaus war der Mann zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Die Justiz interessierte sich demnach für seinen aktuellen Aufenthaltsort, was im Rahmen der Kontrolle geklärt werden konnte. Die Bundespolizei leitete die notwendigen Maßnahmen ein, um den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen.
Hintergrund der Grenzkontrollen
Die Kontrolle fand im Zuge der zeitweise wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen statt, die der Bundespolizei ermöglichen, verstärkt grenzüberschreitend tätig zu werden. Die Maßnahme dient unter anderem der Fahndung nach Personen mit offenen Haftbefehlen sowie der Sicherung der Grenzen im Schengen-Raum.
Weitere Informationen und Kontakt
Die Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim steht für Rückfragen zur Verfügung. Die Behörde weist darauf hin, dass solche Kontrollen Teil der regulären Aufgaben der Bundespolizei sind, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

