Die Bundespolizei intensiviert ihre Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewaltkriminalität im Bereich des Bahnverkehrs. Vom 27. bis 29. März 2026 findet ein bundesweiter Schwerpunkteinsatz statt, bei dem die Präsenz der Einsatzkräfte an stark frequentierten Bahnhöfen deutlich erhöht wird. Ziel ist es, die Sicherheit für Reisende zu erhöhen und Gewaltdelikte auf Bahnanlagen zu reduzieren.
Mitführverbot gefährlicher Gegenstände in Köln
Im Rahmen dieses Einsatzes hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen bestimmter gefährlicher Gegenstände im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Köln untersagt. Dieses Verbot gilt insbesondere für den Kölner Hauptbahnhof, den Bahnhof Köln Messe/Deutz sowie die Bahnstrecke von Köln Messe/Deutz über den Hauptbahnhof bis zum Haltepunkt Bahnhof Kerpen-Horrem.
Betroffen sind neben den genannten Bahnhöfen auch die Haltepunkte Köln-Hansaring, Köln-Ehrenfeld, Köln-Müngersdorf Technologiepark, Lövenich, Köln-Weiden West, Frechen-Königsdorf und Horrem. Das Verbot umfasst Nahverkehrszüge, die diese Strecken bedienen, sowie die dazugehörigen Bahnanlagen.
Was ist verboten?
Das Mitführverbot richtet sich gegen Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen, darunter fallen beispielsweise Messer, Beile und Pistolen. Ebenfalls untersagt sind Luftdruck- und CO2-Waffen sowie weitere Gegenstände, die geeignet sind, erhebliche Verletzungen zu verursachen. Diese Maßnahmen sollen präventiv wirken und die Zahl von Gewaltdelikten auf Bahnanlagen verringern.
Kontrollen und Informationsmaßnahmen
Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung durch verstärkte Kontrollen überwachen. Reisende müssen damit rechnen, dass Taschen und Gepäckstücke an den betroffenen Bahnhöfen und Streckenabschnitten kontrolliert werden. Um die Öffentlichkeit umfassend zu informieren, werden Aushänge in den Bahnhöfen angebracht, die auf die eingerichteten Verbotszonen hinweisen.
Darüber hinaus sind weiterführende Informationen, insbesondere zu Ausnahmen und den genauen Begriffsbestimmungen des Mitführverbots, auf der offiziellen Internetseite der Bundespolizei verfügbar.
Hintergrund des Einsatzes
Die Bundespolizei reagiert mit diesem Schwerpunkteinsatz auf die weiterhin hohe Anzahl von Gewaltdelikten im Bereich des Bahnverkehrs. Die verstärkte Präsenz und die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, die Sicherheit auf Bahnanlagen nachhaltig zu erhöhen und das Sicherheitsgefühl der Reisenden zu stärken.
Die Maßnahmen sind Teil einer bundesweiten Strategie zur Gewaltprävention auf Bahnanlagen, die auch in anderen Regionen durchgeführt wird. Die Bundespolizei setzt dabei auf eine Kombination aus Prävention, Kontrolle und konsequenter Durchsetzung bestehender Vorschriften.
Ausblick und Kontaktmöglichkeiten
Reisende und Pendler sollten sich auf die neuen Sicherheitsvorkehrungen einstellen und ausreichend Zeit für ihre Fahrten einplanen. Fragen zur Allgemeinverfügung oder zu den Kontrollmaßnahmen können an die Pressestelle der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin gerichtet werden.
Die Bundespolizei bittet um Verständnis für die Maßnahmen, die im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung getroffen werden.

