Am Nachmittag des 18. März 2026 wurde die Bundespolizeiinspektion Pasewalk zu einem Einsatz in der Regionalbahn 99822 gerufen. Die Usedomer Bäderbahn hatte zuvor gemeldet, dass sich eine angetrunkene Person im Zug befindet, die keinen gültigen Fahrausweis vorweisen kann. Die Beamten trafen den 65-jährigen deutschen Mann am Haltepunkt Trassenheide an und führten eine Kontrolle durch.
Kontrolle am Haltepunkt Trassenheide
Bei der Ankunft der Bundespolizisten wirkte der Mann sowohl zeitlich als auch örtlich orientiert. Eine freiwillige Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 1,6 Promille. Zudem verweigerte der Mann zunächst die Angabe seiner Identität, konnte sich letztlich jedoch mit einem gültigen Personalausweis ausweisen.
Vorwürfe und Verhalten während der Kontrolle
Der Zugbegleiter berichtete den Beamten, während der Kontrolle vom Mann beleidigt worden zu sein. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass der Mann auf der Zugtoilette geraucht hatte, was einen weiteren Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen darstellt. Trotz der Vorfälle verhielt sich der Mann während der polizeilichen Maßnahmen insgesamt kooperativ.
Rechtliche Konsequenzen und weitere Maßnahmen
Der 65-Jährige muss sich nun wegen Beleidigung sowie Erschleichens von Leistungen verantworten. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er aus der Maßnahme entlassen und setzte seine Fahrt mit dem Zug fort.
Hintergrund zur Bundespolizeiinspektion Pasewalk
Die Bundespolizeiinspektion Pasewalk ist zuständig für die Sicherheit an den Grenzen sowie auf Bahnanlagen in Mecklenburg-Vorpommern. Im Rahmen ihrer Aufgaben überwacht sie unter anderem den Bahnverkehr und setzt Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung um.
Die Kontrolle verdeutlicht die fortwährende Präsenz der Bundespolizei im Bahnverkehr, um Verstöße gegen Beförderungsbedingungen und strafrechtliche Delikte frühzeitig zu erkennen und zu ahnden.

