Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat am 18. März 2026 in Schwerin die erste Lesung eines neuen Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes durchgeführt. Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Landesregierung das Ziel, den Brandschutz im Bundesland grundlegend zu modernisieren und an die aktuellen Herausforderungen anzupassen.
Stärkung des Ehrenamts und klare Zuständigkeiten
Ein zentrales Anliegen des neuen Gesetzes ist die Stärkung der ehrenamtlichen Feuerwehren, die im Land eine tragende Säule der öffentlichen Sicherheit darstellen. Innenminister Christian Pegel betonte, dass der Gesetzentwurf in enger Zusammenarbeit mit den Feuerwehren entstanden sei, um praxisnahe und wirksame Regelungen zu schaffen. Dabei sollen die ehrenamtlichen Einsatzkräfte organisatorisch, rechtlich und sozial besser geschützt werden.
Die Gemeinden werden künftig verpflichtet, eine Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren zu erlassen. Diese Satzung definiert Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen verbindlich. Gleichzeitig soll die bisherige Feuerwehrsatzung inhaltlich neu gefasst und in eine Dienstordnung überführt werden, die sich die Freiwilligen Feuerwehren selbst geben können. Dies soll kommunale Verantwortung mit echter Selbstorganisation verbinden und für mehr Rechtssicherheit sorgen.
Freiwilligkeit als Grundprinzip bleibt erhalten
Das Gesetz setzt weiterhin auf Freiwilligkeit bei der Feuerwehrmitgliedschaft. Pflichtfeuerwehren sollen möglichst vermieden und nur als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn die Einsatzbereitschaft sonst nicht mehr gewährleistet werden kann. Innenminister Pegel unterstrich, dass niemand gegen seinen Willen dauerhaft zum Dienst verpflichtet werden soll. Ziel sei es, bestehende Freiwillige Feuerwehren zu stabilisieren und das Engagement der Kameradinnen und Kameraden zu erhalten.
Entlastung der Einsatzkräfte durch neue Gebührentatbestände
Um die ehrenamtlichen Einsatzkräfte zu entlasten, sieht der Gesetzentwurf neue Gebührentatbestände für Einsätze vor, die keine klassischen Notlagen darstellen. Dazu gehören beispielsweise wiederholte Fehlalarme von Brandmeldeanlagen oder Einsätze bei umgestürzten Bäumen auf Privatgrundstücken ohne Gefährdungslage. Die Kernaufgaben der Feuerwehr wie Brandbekämpfung und Menschenrettung bleiben kostenfrei. Mit dieser Regelung soll das Ehrenamt geschützt und Überlastungen vermieden werden.
Erweiterter Unfallschutz und verbesserte Organisation
Das Gesetz erweitert den Unfallschutz auf nicht verheiratete Lebensgemeinschaften sowie auf Kinder von Feuerwehrangehörigen. Zudem wird die Rolle der Amtswehrführer gestärkt. Gemeinden und Ämter erhalten die Möglichkeit, Aufgaben wie Ausbildung, Organisation oder Technik gemeinsam wahrzunehmen, um insbesondere im ländlichen Raum die Schlagkraft und Verlässlichkeit der Feuerwehrstrukturen zu verbessern.
Unterstützung bei der Führerscheinausbildung
Um den Nachwuchs in den Feuerwehren für die Führung von Einsatzfahrzeugen zu sichern, eröffnet das Gesetz neue Möglichkeiten zur Unterstützung der Fahrausbildung. Landkreise und kreisfreie Städte sollen künftig Mittel aus der Feuerschutzsteuer verwenden können, um Fahrlehrer anzustellen, selbst Führerscheinausbildungen durchzuführen oder Rahmenverträge mit Fahrschulen abzuschließen.
Zukunftsfester Brandschutz in Mecklenburg-Vorpommern
Mit dem neuen Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz will die Landesregierung die Feuerwehren zukunftsfest aufstellen und ihre wichtige Rolle in der öffentlichen Sicherheit sichern. Innenminister Pegel würdigte das Engagement der Kameradinnen und Kameraden, die oft rund um die Uhr und unter Einsatz der eigenen Gesundheit im Ehrenamt tätig sind. Das Gesetz soll ihnen moderne und unterstützende Rahmenbedingungen bieten.
Die Beratungen im Landtag und in den Ausschüssen werden in den kommenden Wochen fortgesetzt, bevor das Gesetz verabschiedet wird.

