Am Freitagmorgen, den 13. März 2026, hat die Bundespolizei an der deutsch-französischen Grenze bei Neuenburg am Rhein einen Mann festgenommen, der mit Haftbefehl gesucht wurde. Der 42-jährige ukrainische Staatsangehörige befand sich in einem Fernreisebus auf der Strecke von Barcelona nach Prag, als die Kontrolleure ihn überprüften.
Festnahme aufgrund bestehender Haftbefehle
Bei der Identitätsprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Dieser war im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort erlassen worden. Das zuständige Gericht in der Slowakei hatte den 42-Jährigen im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe von 1.100 Euro verurteilt.
Da der Mann weder die Geldstrafe beglich noch eine Ersatzfreiheitsstrafe antrat, wurde durch die Staatsanwaltschaft ein Haftbefehl erlassen. Die Bundespolizei konnte bei der Kontrolle keine Zahlung der offenen Geldstrafe feststellen, weshalb der Gesuchte festgenommen wurde.
Ermittlungen wegen Urkundenfälschung
Bei der Durchsuchung des Mannes entdeckten die Beamten zudem eine gefälschte Fahrerlaubnis. Aufgrund dieses Fundes wurden weitere Ermittlungen wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet. Die Bundespolizei hat die entsprechenden Schritte zur Klärung des Sachverhalts eingeleitet.
Unterbringung in Justizvollzugsanstalt
Nach der Festnahme wurde der 42-Jährige in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert, um die Haftstrafe zu vollziehen. Die Bundespolizei wird weiterhin mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten, um den Fall abschließend zu bearbeiten.
Kontrollen an der Grenze als Sicherheitsmaßnahme
Die Kontrolle am Autobahnübergang Neuenburg am Rhein ist Teil der routinemäßigen Grenzüberwachung durch die Bundespolizei. Dabei werden Reisende und Fahrzeuge auf mögliche Verstöße gegen geltendes Recht überprüft. In diesem Fall konnte durch die Kontrolle ein Haftbefehl erfolgreich vollstreckt werden.
Hintergrund zur Tat
Die Verurteilung des Mannes steht im Zusammenhang mit einem Straßenverkehrsdelikt, bei dem er vorsätzlich die Verkehrssicherheit gefährdet und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben soll. Die genauen Umstände der Tat sind nicht weiter bekannt, da die Bundespolizei keine näheren Angaben hierzu machte.
Weitere Informationen
Die Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein steht für Rückfragen zur Verfügung und verfolgt weiterhin das Ziel, die öffentliche Sicherheit an den Grenzen zu gewährleisten. Die Festnahme zeigt die Wirksamkeit der grenzpolizeilichen Maßnahmen bei der Erfassung gesuchter Personen.

