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    Start » Bundespolizei nimmt 64-Jährigen am Düsseldorfer Flughafen wegen Haftbefehl fest
    Bundespolizei

    Bundespolizei nimmt 64-Jährigen am Düsseldorfer Flughafen wegen Haftbefehl fest

    Blaulicht Nachrichten RedaktionBy Blaulicht Nachrichten Redaktion20. März 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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    Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Gebäude
    Bundespolizeidirektion Sankt Augustin: Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf
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    Am Donnerstagnachmittag, dem 19. März 2026, hat die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf einen 64-jährigen Mann aus Österreich festgenommen. Die Festnahme erfolgte im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Mailand, Italien.

    Haftbefehl wegen Betrugs

    Gegen den Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen vor, der im Februar 2026 erlassen wurde. Der 64-Jährige war bereits im Januar 2024 rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt worden, hatte sich jedoch der Strafvollstreckung entzogen. Daher wurde die Fahndung nach ihm eingeleitet.

    Reststrafe und Ersatzfreiheitsstrafe

    Die ausstehende Geldstrafe betrug 500 Euro. Da der Mann diese Summe nicht begleichen konnte, wurde die Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen wirksam. Nach der Festnahme wurde der Haftbefehl dem Beschuldigten eröffnet.

    Überstellung an Justizbehörden

    Im Anschluss an die Feststellung seiner Identität und die Eröffnung des Haftbefehls übergaben die Bundespolizisten den 64-Jährigen an die zuständigen Justizbehörden. Weitere Details zum Verfahrensstand oder zum Hintergrund der Straftat wurden nicht bekanntgegeben.

    Kontrollen am Flughafen Düsseldorf

    Die Bundespolizei führt am Flughafen Düsseldorf regelmäßig stichprobenartige Einreisekontrollen durch, um unter anderem Personen festzustellen, gegen die Haftbefehle vorliegen oder die anderweitig polizeilich relevant sind. Durch diese Maßnahmen soll die Sicherheit am Flughafen und im Bundesgebiet gewährleistet werden.

    Hintergrund zur Fahndung

    Die Staatsanwaltschaft Essen hatte den Haftbefehl gegen den 64-Jährigen im Februar 2026 erlassen, nachdem dieser sich der Strafvollstreckung entzogen hatte. Die Verurteilung wegen Betrugs war bereits im Januar 2024 rechtskräftig geworden. Die Bundespolizei reagierte auf die Fahndungsdaten und konnte den Mann bei seiner Einreise aus Italien festnehmen.

    Weitere Informationen

    Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin ist für Rückfragen zuständig. Die Behörde weist darauf hin, dass die Festnahme im Rahmen der normalen Kontrolltätigkeit erfolgte und keine weiteren Details zum Fall veröffentlicht wurden.

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