Am 18. März 2026 führten Einsatzkräfte der Bundespolizei am ehemaligen Grenzübergang Pomellen auf der Bundesautobahn 11 routinemäßige Kontrollen im Rahmen der Wiedereinführung der Grenzkontrollen durch. Dabei wurde ein 34-jähriger polnischer Staatsangehöriger als Fahrer eines Fahrzeugs mit polnischer Zulassung angehalten und überprüft.
Fahndung führt zur Vermögensabschöpfung
Im Zuge der Kontrolle ergab die fahndungsmäßige Überprüfung, dass gegen den Mann ein Vollstreckungstitel der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg vorliegt. Demnach besteht eine Forderung zur Vermögensabschöpfung in Zusammenhang mit einem Betrugsverfahren. Die Staatsanwaltschaft fordert aktuell einen Betrag von 14.107,22 Euro vom Betroffenen.
Bargeldpfändung vor Ort
Der 34-Jährige gab an, rund 3.000 Euro in bar mitzuführen. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen wurden 2.800 Euro als Teilbetrag der Forderung beschlagnahmt. Ein Betrag von 200 Euro wurde als Selbstbehalt belassen, um dem Mann eine angemessene finanzielle Grundversorgung zu ermöglichen.
Weiterreise nach Abschluss der Maßnahmen
Nach der Durchführung der notwendigen polizeilichen Maßnahmen konnte der Fahrer seine Fahrt fortsetzen. Die Bundespolizei wies darauf hin, dass auch Teilbeträge der Forderung gepfändet werden können und die Maßnahme Teil der Vollstreckung von Gerichtsbeschlüssen ist.
Kontext der Grenzkontrollen
Die Kontrolle fand im Rahmen der Wiedereinführung der Grenzkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze statt. Die Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit der Gemeinsamen deutsch-polnischen Dienststelle Pomellen ist für die Überwachung und Sicherheit an dieser Grenzregion zuständig. Die Maßnahmen dienen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung.
Bundespolizei im Einsatz für Recht und Sicherheit
Die Bundespolizeiinspektion Pasewalk ist Teil der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt, die mit rund 2.700 Mitarbeitenden für die Sicherheit in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie auf Nord- und Ostsee sorgt. Neben Grenzkontrollen gehören auch die Überwachung von Bahnanlagen und maritime Einsätze zu den Aufgaben der Behörde.
Ausblick
Die Bundespolizei betont, dass die konsequente Umsetzung von Vollstreckungsmaßnahmen ein wichtiger Bestandteil der Rechtsdurchsetzung ist. Die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und anderen Behörden gewährleistet, dass offene Forderungen, wie in diesem Fall zur Vermögensabschöpfung, durchgesetzt werden können.

