Im Kreis Viersen ereignet sich statistisch gesehen etwa täglich ein Wildunfall. Besonders in der Zeit der Umstellung von Winter- auf Sommerzeit steigt die Gefahr solcher Verkehrsunfälle deutlich an. Die Polizei weist darauf hin, dass die Dämmerungszeiten, zu denen Wildtiere besonders aktiv sind, sich durch die Zeitumstellung verschieben, während der Straßenverkehr zu diesen Zeiten zunimmt.
Gefahrenlage durch Zeitumstellung
Wildtiere orientieren sich nicht an der Uhrzeit, sondern an den natürlichen Lichtverhältnissen. Mit der Umstellung auf die Sommerzeit verschieben sich die Dämmerungsphasen um eine Stunde nach hinten. So sind beispielsweise Rehe, die vor der Zeitumstellung zwischen 5:30 und 6:00 Uhr morgens unterwegs sind, nach der Umstellung zur gleichen Dämmerungszeit bereits um 6:30 Uhr unterwegs. Zu diesem Zeitpunkt ist der Straßenverkehr jedoch deutlich dichter, was das Risiko von Wildunfällen erhöht.
Tipps der Polizei zur Unfallvermeidung
Die Polizei empfiehlt Autofahrern, gerade in den frühen Morgen- und Abendstunden besonders aufmerksam und bremsbereit zu fahren. Eine reduzierte Geschwindigkeit verkürzt den Bremsweg und erhöht die Reaktionszeit bei Wildtieren auf der Fahrbahn. Zudem sollten Fahrer beachten, dass Wildtiere selten allein unterwegs sind: Wenn ein Reh die Straße überquert, folgen oft weitere Tiere.
Ein weiterer wichtiger Hinweis betrifft den Umgang mit dem Fernlicht. Die Polizei rät davon ab, mit Fernlicht zu fahren, da dieses die Tiere blenden und orientierungslos machen kann, was dazu führt, dass sie auf der Straße stehen bleiben. Stattdessen sollte besser gehupt werden, um die Tiere zu warnen und zum Verlassen der Fahrbahn zu bewegen.
Verhalten im Falle eines Wildunfalls
Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Zusammenstoß mit einem Wildtier, sollten Autofahrer die Unfallstelle unverzüglich absichern, um Folgeunfälle zu vermeiden. Die Polizei ist umgehend zu informieren, damit sie die Situation aufnehmen kann und gegebenenfalls weitere Maßnahmen einleitet.
Darüber hinaus ist es wichtig, sich um verletzte Personen zu kümmern und das verletzte oder tote Tier aus sicherer Entfernung zu begutachten. Die Polizei bittet darum, mitzuteilen, ob das Tier noch lebt, da gegebenenfalls Hilfe oder eine tierschutzgerechte Erlösung organisiert werden muss. Einfach weiterzufahren ist keine Option, da dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Rechtliche und versicherungstechnische Aspekte
Wer an einem Wildunfall beteiligt ist, hat die gesetzliche Pflicht, die Unfallstelle abzusichern. Zudem kann das Unterlassen der Versorgung eines verletzten Tieres einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellen. Für die Schadensregulierung ist es außerdem wichtig, eine Unfallbescheinigung der Polizei zu erhalten, da Teilkaskoversicherungen in der Regel nur bei Vorlage eines solchen Dokuments leisten.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Die Polizei im Kreis Viersen appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, gerade in den kommenden Wochen mit der Zeitumstellung besonders vorsichtig zu fahren. Aufmerksamkeit, angepasste Geschwindigkeit und das richtige Verhalten bei Wildsichtungen können dazu beitragen, Wildunfälle zu vermeiden. Im Ernstfall ist das korrekte Verhalten entscheidend, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten und den Tierschutz zu berücksichtigen.

