Am Abend des 19. März 2026 ereignete sich gegen 22:45 Uhr in der Gaustraße in Bingen am Rhein ein Verkehrsunfall, der von einer Verkehrsteilnehmerin gemeldet wurde. Ein Pkw touchierte beim Befahren der Straße ein am Fahrbahnrand abgestelltes Fahrzeug. Die genaue Schadenshöhe wurde nicht bekanntgegeben.
Unfallflucht trotz Aufforderung
Nachdem die Zeugin den Unfallverursacher auf die Kollision aufmerksam gemacht hatte, erschien dieser zwar kurzzeitig an der Unfallstelle, entfernte sich jedoch anschließend ohne weitere Maßnahmen zur Schadensregulierung zu ergreifen. Das Verhalten des Fahrers stellt eine Verkehrsunfallflucht dar, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Ermittlung und Alkoholtest
Die Polizei Bingen konnte den 61-jährigen Fahrer des unfallverursachenden Fahrzeugs an seiner Wohnanschrift ausfindig machen. Bei ihm wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, der einen Wert von 0,73 Promille ergab. Aufgrund dieses Ergebnisses wurde dem Mann eine Blutprobe entnommen, um den genauen Alkoholgehalt zu bestimmen.
Rechtliche Folgen
Im Zuge der Ermittlungen wurde dem Fahrer der Führerschein sichergestellt. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht sowie der Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkoholkonsum. Weitere Details zum Unfallhergang oder zu möglichen Verletzten wurden von der Polizei nicht mitgeteilt.
Polizeiliche Hinweise
Die Polizeiinspektion Bingen bittet Verkehrsteilnehmer, die Beobachtungen zum Unfall oder zum Verhalten des Fahrers gemacht haben, sich zu melden. Hinweise können telefonisch unter 06721 905-0 oder per E-Mail an pibingen@polizei.rlp.de übermittelt werden.
Der Vorfall verdeutlicht erneut die Gefahren von Alkohol am Steuer sowie die Bedeutung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr. Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, verantwortungsbewusst zu handeln und Unfälle nicht durch Flucht zu verschärfen.

