Am Dienstagvormittag, dem 16. März 2026, ereignete sich gegen 10:20 Uhr auf der Anklamer Straße in Greifswald ein Verkehrsunfall zwischen einem 83-jährigen Radfahrer und einem 75-jährigen Pkw-Fahrer. Der Unfall führte zu einer leichten Verletzung des Radfahrers und einem Sachschaden am Fahrzeug.
Unfallhergang an der Kreuzung Anklamer Straße / Schönwalder Landstraße
Nach Angaben der Polizei befuhr der 83-jährige Radfahrer den Radweg auf der Anklamer Straße in Richtung Anklamer Landstraße und Elisenpark. Zur gleichen Zeit beabsichtigte der 75-jährige Fahrer eines VW, von der Anklamer Straße kommend, nach rechts in die Schönwalder Landstraße abzubiegen. Hierbei nutzte er die Möglichkeit des sogenannten Grünpfeils, der das Rechtsabbiegen bei roter Ampel erlaubt.
Während der Pkw abbog, überquerte der Radfahrer die Kreuzung trotz rot zeigender Ampel. Dabei kam es zur Kollision zwischen dem abbiegenden Fahrzeug und dem Radfahrer. Durch den Zusammenstoß stürzte der 83-Jährige und zog sich leichte Verletzungen zu.
Versorgung und Schadensbilanz
Der verletzte Radfahrer wurde nach dem Unfall zur weiteren medizinischen Versorgung in das Klinikum Greifswald gebracht. Die Verletzungen wurden als leicht eingestuft, nähere Angaben zum Gesundheitszustand wurden nicht veröffentlicht.
Am VW entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 3.000 Euro. Angaben zum entstandenen Schaden am Fahrrad liegen nicht vor.
Rechtliche Konsequenzen und Ermittlungen
Die Polizei leitete Ermittlungen ein, um den genauen Unfallhergang zu klären. Gegen den 75-jährigen Fahrzeugführer wird wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr ermittelt. Dem 83-jährigen Radfahrer wird ein Rotlichtverstoß gemäß § 37 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorgeworfen.
Beide Beteiligten sind deutsche Staatsangehörige. Weitere Details zu den Ermittlungen wurden bislang nicht bekannt gegeben.
Verkehrssicherheit an der Kreuzung
Die Kreuzung Anklamer Straße und Schönwalder Landstraße ist eine vielbefahrene Stelle in Greifswald, an der sowohl motorisierter Verkehr als auch Radfahrer unterwegs sind. Der Grünpfeil ermöglicht es Fahrzeugführern, bei roter Ampel rechts abzubiegen, sofern sie den Querverkehr nicht gefährden. Die Polizei weist darauf hin, dass sowohl Fahrzeugführer als auch Radfahrer besondere Vorsicht walten lassen müssen, um Unfälle zu vermeiden.
Appell an Verkehrsteilnehmer
Der Vorfall unterstreicht die Bedeutung der Beachtung von Verkehrsregeln, insbesondere an Ampelkreuzungen. Das Überfahren einer roten Ampel kann nicht nur zu Unfällen führen, sondern zieht auch rechtliche Konsequenzen nach sich. Verkehrsteilnehmer werden aufgefordert, aufmerksam und vorausschauend zu fahren und die geltenden Verkehrszeichen strikt zu beachten.

