Mit den ersten warmen Sonnenstrahlen beginnt im Landkreis Stade die Gartensaison. Viele Hausbesitzer überlegen nun, ob sie die Gartenarbeit selbst erledigen oder professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Doch Vorsicht ist geboten: Die Polizeiinspektion Stade warnt vor unseriösen Anbietern, die unangekündigt an der Haustür erscheinen und Gartenarbeiten anbieten. Diese sogenannten Haustürgeschäfte sind häufig mit Betrugsabsichten verbunden.
Unangekündigte Angebote oft unseriös
Immer wieder melden sich Personen, die selbstbewusst Dienstleistungen wie Heckenschnitt, Beetvorbereitung, Pflasterarbeiten oder Dachreinigungen anbieten. Dabei treten sie mit konkreten Vorschlägen auf, wie der Garten „verbessert“ werden könne. Die Polizei warnt jedoch davor, solche Angebote ohne vorherige Prüfung anzunehmen. Oft zielen diese Anbieter darauf ab, schnell Aufträge zu erhalten und im Nachhinein überhöhte Preise zu verlangen oder sich Zugang zum Haus zu verschaffen, um Wertgegenstände zu entwenden.
Wichtige Hinweise zur Auswahl von Dienstleistern
Die Polizei rät, spontane Vereinbarungen an der Haustür konsequent abzulehnen und sich bei Bedarf selbstständig und in Ruhe nach geeigneten Unternehmen umzusehen. Dabei ist es ratsam, vorab mehrere Kostenvoranschläge einzuholen und Preise zu vergleichen. Eine seriöse Firma verfügt über eine professionelle Webseite mit vollständigem Impressum und einem nachvollziehbaren Firmenstandort. Zudem sollte auf eine ordnungsgemäße Rechnung bestanden werden, die alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält.
Typische Warnsignale erkennen
Besonders kritisch sind Anbieter, die auf Barzahlung ohne Rechnung drängen oder behaupten, mit Rechnung sei der Preis deutlich höher. Auch wenn sofortige oder kurzfristige Termine angeboten werden, sollte man vorsichtig sein, da seriöse Betriebe oft ausgelastet sind. Weitere Alarmzeichen sind Forderungen nach Anzahlungen vor Arbeitsbeginn, plötzliche Preissteigerungen während der Arbeiten oder aggressives Verhalten der Dienstleister.
Vertragliche Rechte und Widerrufsbelehrung
Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden, besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass der Auftraggeber den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen kann, solange die Arbeiten noch nicht begonnen haben. Bei bereits begonnenen Arbeiten muss für die erbrachten Leistungen bezahlt werden, sofern eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Wichtig ist, dass der Dienstleister den Verbraucher schriftlich über das Widerrufsrecht informiert. Fehlt diese Information, verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch.
Sicherheit bei der Durchführung der Arbeiten
Wenn die Dienstleister vor Ort sind, sollten vor Beginn der Arbeiten klare Absprachen über Preise und Leistungen getroffen werden. Es empfiehlt sich, eine Visitenkarte auszuhändigen und auf eine Quittung zu bestehen. Außerdem sollten fremde Personen niemals unbeaufsichtigt ins Haus gelassen werden. Begleiten Sie die Arbeiter bei Bedarf, etwa wenn sie die Toilette benutzen, um Diebstahlgelegenheiten zu vermeiden.
Umgang mit problematischen Situationen
Wenn während der Arbeiten unerwartet höhere Preise verlangt werden oder Druck aufgebaut wird, sollten Auftraggeber den Vertrag widerrufen und die Zusammenarbeit beenden. Im Falle von aggressivem Verhalten oder Bedrohungen ist es ratsam, die Polizei zu informieren und sich räumlich von den Personen zu trennen. Auch die Anwesenheit einer weiteren vertrauenswürdigen Person kann helfen, Konflikte zu vermeiden.
Fazit: Wachsamkeit schützt vor Betrug
Der Frühling lädt dazu ein, den Garten in Schuss zu bringen. Wer dabei auf externe Hilfe setzt, sollte besonders wachsam sein und keine spontan an der Haustür angebotenen Dienste in Anspruch nehmen. Sorgfältige Recherche, klare Absprachen und das Bestehen auf ordnungsgemäße Rechnungen sind entscheidend, um Betrug zu vermeiden. So lässt sich die Gartensaison entspannt und sicher genießen.

