Am Morgen des 18. März 2026 hat der Verkehrsdienst der Polizei Rhein-Berg in Bergisch Gladbach gezielte Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt auf Elektrokleinstfahrzeuge, insbesondere E-Scooter, durchgeführt. Die Maßnahmen fanden im Bereich Ahornweg und Sieglindenweg im Stadtteil Heidkamp statt und hatten das Ziel, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu überprüfen.
Mehrere Verstöße bei Minderjährigen festgestellt
Bereits gegen 07:40 Uhr fiel den Beamten eine 15-jährige Jugendliche aus Bergisch Gladbach auf, die mit einem E-Scooter unterwegs war. An dem Fahrzeug war ein grünes Versicherungskennzeichen angebracht, das jedoch als ungültig eingestuft wurde. Die Jugendliche gab an, ein neues Kennzeichen bestellt zu haben, war sich aber offenbar nicht bewusst, dass sie ohne gültigen Versicherungsschutz nicht fahren durfte. Die Weiterfahrt wurde ihr untersagt, und gegen sie wird nun wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt. Zudem wurde gegen den Erziehungsberechtigten, der die Fahrt zugelassen hatte, eine separate Anzeige erstattet.
Nur wenige Minuten später, gegen 07:45 Uhr, wurde ein weiterer E-Scooter-Fahrer kontrolliert, der mit 12 Jahren deutlich unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalter von 14 Jahren lag. Auch an diesem Fahrzeug fehlte ein Versicherungskennzeichen, was den Verdacht auf einen fehlenden Versicherungsschutz erhärtete. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt, und gegen die Mutter des Kindes als Eigentümerin des Fahrzeugs wurde eine Strafanzeige gefertigt.
Versicherungskennzeichen auf falschem Fahrzeug entdeckt
Um 07:50 Uhr kontrollierten die Beamten einen weiteren 15-jährigen E-Scooter-Fahrer. Zwar war an seinem Fahrzeug ein Versicherungskennzeichen angebracht, bei der Überprüfung stellte sich jedoch heraus, dass dieses Kennzeichen einem anderen E-Scooter desselben Eigentümers zugeordnet war. In diesem Fall wurden Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde ebenfalls untersagt, und der Eigentümer des Fahrzeugs wird separat ermittelt.
Polizei weist auf häufige Unwissenheit und weitere Kontrollen hin
Die Sonderkontrollen verdeutlichen laut Polizei, dass bei der Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen häufig Unwissenheit über die geltenden Vorschriften herrscht. Insbesondere Minderjährige können sich schnell strafbar machen, wenn sie ohne gültigen Versicherungsschutz oder ohne das erforderliche Mindestalter unterwegs sind. Die Polizei kündigte an, die Kontrollen im Rheinisch-Bergischen Kreis zukünftig fortzusetzen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Verstöße konsequent zu ahnden.
Die Polizei Rhein-Berg bittet Fahrzeughalter und Nutzer von E-Scootern, sich über die gesetzlichen Anforderungen zu informieren und diese einzuhalten. Dazu gehört insbesondere das Mindestalter von 14 Jahren für das Führen eines E-Scooters sowie der Nachweis eines gültigen Versicherungskennzeichens, das für Elektrokleinstfahrzeuge Pflicht ist.
Die Kontrollen im Heidkamp zeigen exemplarisch, wie wichtig die Einhaltung der Vorschriften für die Sicherheit im Straßenverkehr ist. Die Polizei appelliert zudem an Erziehungsberechtigte, die Nutzung von E-Scootern durch Minderjährige genau zu überwachen und keine Fahrten ohne gültigen Versicherungsschutz zu erlauben.
Weitere Sonderkontrollen sind geplant, um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei Elektrokleinstfahrzeugen sicherzustellen.

