In Neuenhaus kam es zwischen dem 12. März, 08:00 Uhr, und dem 13. März, 08:00 Uhr, zu einer Verkehrsunfallflucht in der Gerdastraße. Ein bislang unbekannter Fahrzeugführer beschädigte mutmaßlich beim Wenden einen Gartenzaun und entfernte sich anschließend unerlaubt vom Unfallort, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern.
Unfallhergang und Schadensbild
Nach bisherigen Erkenntnissen ereignete sich der Vorfall vermutlich während eines Wendemanövers des Fahrzeugs. Dabei wurde ein Gartenzaun beschädigt, der an einer privaten Grundstücksgrenze in der Gerdastraße steht. Die genaue Schadenshöhe ist bislang nicht bekannt, ebenso liegen keine Angaben zum Fahrzeugtyp oder zum Verursacher vor.
Flucht vom Unfallort
Der Fahrzeugführer verließ die Unfallstelle, ohne die gesetzlichen Pflichten zur Unfallaufnahme zu erfüllen oder den Geschädigten zu informieren. Eine solche Verkehrsunfallflucht stellt eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat dar, die von der Polizei verfolgt wird.
Appell an Zeugen
Die Polizei bittet Zeugen, die Hinweise zum Unfall oder zum flüchtigen Fahrzeug geben können, sich bei der Polizeidienststelle in Emlichheim zu melden. Hinweise können unter der Telefonnummer 05943/92000 abgegeben werden. Auch Personen, die in der fraglichen Zeit verdächtige Beobachtungen in der Gerdastraße gemacht haben, werden gebeten, sich zu melden.
Polizeiliche Ermittlungen
Die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim hat die Ermittlungen aufgenommen. Da bislang keine weiteren Details zum Unfallhergang oder zum Verursacher vorliegen, sind die Ermittler auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, um den Fall aufklären zu können.
Verkehrsunfallflucht – rechtliche Konsequenzen
Verkehrsunfallflucht ist in Deutschland eine strafbare Handlung, die mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden kann. Neben dem materiellen Schaden am Gartenzaun können auch zivilrechtliche Forderungen auf den Verursacher zukommen.
Informationen für Betroffene
Betroffene, deren Eigentum beschädigt wurde, wird empfohlen, den Schaden der Polizei zu melden und gegebenenfalls Fotos vom Schaden zu machen. Eine Dokumentation kann später bei der Schadensregulierung hilfreich sein.
Kontaktmöglichkeiten
Die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim ist erreichbar unter der Telefonnummer 05943/92000. Außerhalb der Geschäftszeiten können sich Bürger an die örtlich zuständige Polizeidienststelle wenden.
Die Polizei bedankt sich im Voraus für Hinweise, die zur Aufklärung der Verkehrsunfallflucht beitragen können.

