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    Mecklenburg-Vorpommern erhöht Fördermittel für sozialen Wohnungsbau und Modernisierung

    Blaulicht Nachrichten RedaktionBy Blaulicht Nachrichten Redaktion28. März 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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    Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat seine Förderprogramme für den sozialen Wohnungsbau und die Modernisierung von Wohnraum weiter ausgebaut. Mit Blick auf die gestiegenen Baukosten und die veränderten Marktbedingungen wurden die maximal förderfähigen Ausgaben sowie die Höchstbeträge der zinslosen Baudarlehen deutlich angehoben. Ziel ist es, die Attraktivität der Förderungen für Wohnungsunternehmen zu erhalten und die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum zu sichern.

    Anpassung der Förderhöchstbeträge an Baukostenindex

    Die Grundlage für die Förderanpassungen bildet die Wohnungsbauförderrichtlinie, die seit 2023 in Kraft ist und eine zweijährige Überprüfung und Anpassung der Förderhöchstbeträge vorsieht. Bauminister Christian Pegel erläutert, dass durch diese Regelung sichergestellt werden soll, dass die soziale Wohnraumförderung auch bei Inflation und steigenden Baukosten weiterhin wirksam bleibt. Ohne diese Anpassungen könnte die Förderung an Attraktivität verlieren und somit nicht mehr den Bedarf der Wohnungsunternehmen abdecken.

    Erhöhung der Darlehensbeträge für Neubau und Modernisierung

    Im ersten Förderweg der Richtlinie wurden die zinslosen Baudarlehen von ursprünglich 2.925 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche auf nun 3.800 Euro angehoben. In den Städten Rostock und Greifswald liegt der Betrag sogar bei 3.990 Euro. Im zweiten Förderweg stiegen die Höchstbeträge von 2.730 Euro auf 3.540 Euro pro Quadratmeter. Auch die Förderung für die Modernisierung von Wohnungen wurde erhöht: Hier beträgt die maximale Förderung jetzt bis zu 1.560 Euro pro Quadratmeter, nachdem sie im Vorjahr noch bei 1.200 Euro lag. Der Höchstbetrag des Darlehens für die Modernisierung ist auf 155.630 Euro je Wohnung begrenzt.

    Tilgungsnachlässe als zusätzlicher Anreiz

    Die Darlehen werden zinslos vergeben und sind mit Tilgungsnachlässen kombiniert, die wie Zuschüsse wirken. Im ersten Förderweg beträgt der Tilgungsnachlass 35 Prozent, sodass nur 65 Prozent des Darlehens zurückgezahlt werden müssen. Im zweiten Förderweg liegt der Nachlass bei 25 Prozent, entsprechend sind 75 Prozent zurückzuzahlen. Auch im Modernisierungsprogramm gilt ein Tilgungsnachlass von 25 Prozent.

    Fördervolumen deutlich ausgeweitet

    Für das Förderjahr 2026 stehen in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt rund 122 Millionen Euro aus Bundesmitteln für Neubau, Modernisierung und Junges Wohnen zur Verfügung. Hinzu kommen zwei Millionen Euro Landesmittel für den barrierefreien Umbau von Wohnungen. Damit umfasst das Landesprogramm insgesamt etwa 124 Millionen Euro. Im Vergleich zu 2021, als das Fördervolumen noch bei 39 Millionen Euro lag, wurde das Budget somit mehr als verdreifacht.

    Förderung als Reaktion auf gestiegene Baukosten

    Die regelmäßige Anpassung der Förderhöchstbeträge ist eine Reaktion auf die anhaltende Inflation und die steigenden Baukosten, die den Wohnungsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern beeinflussen. Die zinslosen Darlehen mit Tilgungsnachlässen bieten Wohnungsbauunternehmen eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit, um den Bedarf an qualitativ hochwertigem und sozial verträglichem Wohnraum zu decken.

    Zukunftsperspektiven für den sozialen Wohnungsbau

    Die Anpassungen der Förderprogramme sind Teil einer langfristigen Strategie, um den sozialen Wohnungsbau in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken. Durch die Erhöhung der Fördermittel und die Flexibilität bei der Anpassung an Marktbedingungen soll sichergestellt werden, dass auch in Zukunft ausreichend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht. Dies ist angesichts der anhaltend hohen Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt von zentraler Bedeutung.

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