In den frühen Morgenstunden des 21. März 2026 kam es in der Fährstraße in Peenemünde zu einem Verkehrsunfall mit einem alleinbeteiligten Fahrzeug. Ein 67-jähriger deutscher Staatsbürger aus Berlin war gegen 00:55 Uhr mit seinem Audi auf einem öffentlichen Parkplatz unterwegs, als er beim Verlassen des Parkplatzes die Fährstraße überquerte und von der Fahrbahn abkam.
Unfallhergang und Schaden
Der Fahrer verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug, fuhr geradeaus über eine Terrasse eines angrenzenden Privatgrundstücks und beschädigte diese erheblich. Der entstandene Sachschaden wird von der Polizei auf etwa 8.000 Euro geschätzt. Glücklicherweise wurde bei dem Unfall niemand verletzt.
Alkoholtest und rechtliche Konsequenzen
Im Rahmen der Unfallaufnahme führten die eingesetzten Beamten einen freiwilligen Atemalkoholtest mit dem Fahrer durch. Das Ergebnis lag bei 1,71 Promille, was deutlich über dem zulässigen Grenzwert liegt. Daraufhin wurde dem Mann eine Blutprobe entnommen, und sein Führerschein wurde beschlagnahmt.
Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ein. Weitere Ermittlungen zum genauen Unfallhergang und möglichen weiteren Folgen sind im Gange.
Unfallort und Einsatzkräfte
Der Unfall ereignete sich auf dem öffentlichen Parkplatz in der Fährstraße in Peenemünde, einer Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Die Rettungskräfte untersuchten den Fahrer vor Ort, konnten jedoch keine Verletzungen feststellen. Die Polizei war mit mehreren Beamten vor Ort, um die Unfallstelle abzusichern und die Ermittlungen durchzuführen.
Appell an Verkehrsteilnehmer
Dieser Vorfall verdeutlicht erneut die Gefahren von Alkohol am Steuer. Die Polizei weist darauf hin, dass bereits geringe Mengen Alkohol die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können und appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, verantwortungsbewusst zu handeln, um Unfälle zu vermeiden.
Weiteres Vorgehen
Die Ermittlungen zum Unfallhergang und den genauen Umständen dauern an. Die Polizei bittet Zeugen, die den Unfall beobachtet haben oder Hinweise geben können, sich bei der Polizeidienststelle zu melden.

