Ein 61-jähriger Siegburger hat sich am Montag, dem 23. März, an die Polizei gewandt, um einen mutmaßlichen Betrugsfall im Bereich Finanzdienstleistungen anzuzeigen. Nach seinen Angaben kam es Ende November 2025 zu einem Kontakt mit einem Mann, der sich als Mitarbeiter eines Unternehmens für Finanz- und Vermögensdienstleistungen ausgab. Im Verlauf der Kommunikation wurde der Siegburger zu Investitionen animiert, die sich später als betrügerisch herausstellen könnten.
Eröffnung von Anlagekonten im Ausland
Im Zuge der angeblichen Beratung eröffnete der 61-Jährige zwei Anlagekonten bei unterschiedlichen ausländischen Banken. Auf diese Konten überwies er jeweils knapp 100.000 Euro. Die Summe von insgesamt etwa 200.000 Euro sollte nach den Vereinbarungen im Februar 2026 ausgezahlt werden. Die versprochenen Auszahlungen erfolgten jedoch nicht zum vereinbarten Zeitpunkt.
Vergebliche Kontaktversuche und erste Zweifel
Nachdem die Auszahlung ausblieb, versuchte der Siegburger mehrfach, den vermeintlichen Finanzberater zu erreichen. Diese Kontaktversuche blieben erfolglos. Zudem ergab eine Nachfrage bei der Hausbank, dass die eingezahlten Beträge nicht auf das Konto des Mannes zurückgebucht werden konnten. Aufgrund dieser Umstände erstattete der 61-Jährige Anzeige bei der Polizei.
Ermittlungen wegen Betrugsverdachts
Die Polizei hat daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts des Betrugs aufgenommen. Die Behörden weisen in diesem Zusammenhang auf die Gefahren von Anlagebetrug hin und raten zu besonderer Vorsicht bei Angeboten, die hohe Gewinne bei geringem Risiko versprechen. Insbesondere bei Finanzdienstleistungen ohne persönlichen Kontakt sollten Anleger skeptisch sein und sich umfassend informieren.
Prävention und Hinweise für Anleger
Die Polizei empfiehlt, vor Investitionen die eigenen Anlageziele klar zu definieren und sich über mögliche Risiken und verschiedene Anlageformen zu informieren. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und Referenzen von Finanzberatern einzufordern, da Begriffe wie „Finanzberater“ oder „Vermögensberater“ gesetzlich nicht geschützt sind. Zudem sollten Anleger sich nicht unter Druck setzen lassen und im Zweifel eine vertraute Person zu Rate ziehen.
Besondere Vorsicht bei älteren Menschen
Da häufig ältere Menschen Opfer solcher Betrugsmaschen werden, rät die Polizei dazu, mit lebensälteren Angehörigen präventiv über derartige Risiken zu sprechen. Bei Unsicherheiten können sich Betroffene an die Kriminalprävention der Polizei oder den Verbraucherschutz wenden.
Kontaktaufnahme bei Verdacht
Wer den Verdacht hat, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, sollte umgehend die Polizei informieren, um weitere Schäden zu verhindern und die Ermittlungen zu unterstützen. Die Behörden arbeiten daran, die Täter zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen.

