Am Flughafen Köln/Bonn endete die Rückreise eines 68-jährigen Mannes aus Portugal mit einer Festnahme durch die Bundespolizei. Bei der routinemäßigen Überprüfung seiner Personalien stellten die Einsatzkräfte zwei offene Haftbefehle fest. Einer davon bezog sich auf Subventionsbetrug, verbunden mit einer nicht beglichenen Geldstrafe in Höhe von 5.400 Euro.
Feststellung der Haftbefehle bei der Passkontrolle
Der Mann konnte sich zunächst mit einem gültigen deutschen Personalausweis ausweisen. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen wurde jedoch schnell deutlich, dass gegen ihn zwei Haftbefehle vorlagen. Neben dem Haftbefehl wegen Subventionsbetrugs bestand zudem eine weitere Ausschreibung aufgrund einer Ordnungswidrigkeit.
Offene Geldstrafe und Haftandrohung
Die Staatsanwaltschaft Köln suchte den 68-Jährigen wegen der ausstehenden Geldstrafe. Die Summe von 5.400 Euro war bislang nicht beglichen worden. Alternativ zu der Zahlung drohte ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe von 180 Tagen. Trotz der Möglichkeit, durch Begleichung der Geldstrafe eine Haft zu vermeiden, konnte der Mann den geforderten Betrag nicht aufbringen.
Festnahme und Weiterleitung in Justizvollzugsanstalt
Aufgrund der offenen Haftbefehle und der nicht geleisteten Zahlung erfolgte die Festnahme durch die Bundespolizei noch am Flughafen. Nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt Siegburg gebracht, um die Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen.
Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn im Einsatz
Die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn kontrolliert regelmäßig Reisende und überprüft deren Identitäten sowie mögliche offene Haftbefehle. Diese Maßnahmen dienen der Sicherheit und der Durchsetzung von Gerichtsbeschlüssen. In diesem Fall führte die Kontrolle zur Festnahme eines Mannes mit mehreren offenen Strafverfahren.
Keine weiteren Details bekannt
Über weitere Hintergründe zu den Straftaten oder den Umständen der Haftbefehle wurden keine Angaben gemacht. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass die Festnahme auf Grundlage der bestehenden Haftbefehle erfolgte und die rechtlichen Schritte nun von der Justizvollzugsanstalt weitergeführt werden.

