Am 21. März 2026 führten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund gemeinsam mit der Polizei Dortmund umfangreiche Kontrollen auf einem Flohmarkt in der Stadt durch. Ziel der Aktion war es, die angebotenen Waren auf ihre Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu überprüfen.
Beschlagnahmung von nicht verkehrsfähigen E-Zigaretten
Im Rahmen der Kontrollen wurden an drei verschiedenen Ständen insgesamt 1.174 Einweg-E-Zigaretten sichergestellt, die nicht verkehrsfähig waren. Bei den Produkten handelte es sich um Einweg-Vapes, die mit insgesamt 19,145 Litern unversteuertem Liquid befüllt waren. Das Liquid ist ein wesentlicher Bestandteil der E-Zigaretten, das beim Dampfen verdampft wird.
Steuerschaden und rechtliche Konsequenzen
Der durch die Sicherstellung festgestellte Steuerschaden beläuft sich auf 6.126,40 Euro. Dies ergibt sich aus dem aktuellen Steuersatz für Substitute von Tabakwaren, der bei 0,32 Euro pro Milliliter Liquid liegt. Die Standbetreiber sehen sich daher strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhehlerei sowie Verstößen gegen das Tabakerzeugnisgesetz ausgesetzt.
Gesetzliche Regelungen zu Einweg-E-Zigaretten
Nach § 14 des Tabakerzeugnisgesetzes dürfen Einweg-E-Zigaretten in Deutschland nur mit einem maximalen Inhalt von zwei Millilitern Liquid in den Verkehr gebracht werden. Zudem ist die Anzahl der Züge auf maximal 800 begrenzt. Die beschlagnahmten Produkte überschritten diese Vorgaben, weshalb sie als nicht verkehrsfähig eingestuft wurden.
Zusammenarbeit von Zoll und Polizei
Die gemeinsame Aktion von Zoll und Polizei verdeutlicht den erhöhten Kontroll- und Durchsetzungsdruck gegenüber illegalen Produkten im Bereich der Tabakwaren-Substitute. Insbesondere auf Flohmärkten, wo die Kontrolle der angebotenen Waren erschwert sein kann, sollen solche Maßnahmen die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherstellen.
Ausblick und Bedeutung für Verbraucher
Die Sicherstellung der unversteuerten und nicht verkehrsfähigen Vapes trägt dazu bei, den illegalen Handel einzudämmen und die Verbraucher vor potenziell unsicheren Produkten zu schützen. Die Behörden appellieren an Händler und Verbraucher, auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu achten und nur geprüfte und zugelassene Produkte zu erwerben.
Weitere Informationen zu den Kontrollen oder zu rechtlichen Fragen können bei der Pressestelle des Hauptzollamts Dortmund eingeholt werden.

