Das Hauptzollamt Lörrach hat Mitte Februar an der Abfertigungsstelle Umschlagbahnhof in Weil am Rhein die Durchfuhr von vier Seefrachtcontainern mit insgesamt etwa 99 Tonnen Abfällen in die Schweiz verhindert. Die Container waren auf einem Güterzug verladen und sollten über die Europäische Union transportiert werden.
Hintergrund der Kontrolle
Die Abfälle wurden von einem Abfallhandelsunternehmen aus der Nordostschweiz im Auftrag eines dort ansässigen Recyclingunternehmens versandt. Laut den vorgelegten Begleitdokumenten waren die Abfälle als nicht gefährlich klassifiziert. Bei der routinemäßigen Kontrolle durch die Zollbeamten am Umschlagbahnhof ergab sich jedoch der Verdacht, dass die Ladung gefährliche Stoffe enthält.
Verdacht auf gefährliche Abfälle
Die Zollkräfte ordneten das Abladen der Container an, um den Inhalt genauer zu untersuchen. Dabei wurden Stoffe festgestellt, die unter anderem Bitumen, Kunststoff, Papier und Blei enthielten. Aufgrund dieser Zusammensetzung bestand der Verdacht, dass es sich um gefährliche Abfälle handeln könnte, die einer besonderen Notifizierungspflicht unterliegen.
Rechtliche Anforderungen und weitere Schritte
Ein Transport solcher Abfälle von der Schweiz nach Indien über die EU erfordert nach geltendem Recht die formelle Zustimmung der zuständigen Behörden in den Abgangs-, Durchgangs- und Empfängerländern. Da keine entsprechenden Genehmigungen vorlagen, wurden die Container von den Zollbeamten sichergestellt.
Einbindung weiterer Behörden
Das Hauptzollamt informierte die für Baden-Württemberg zuständige Landesabfallbehörde, die den Vorgang wiederum an das Umweltbundesamt als zuständige Transitbehörde weiterleitete. Das Umweltbundesamt prüfte den Sachverhalt und bestätigte den Verdacht einer illegalen Abfallverbringung. Anschließend wurde die zuständige Abfallbehörde in der Schweiz informiert, die daraufhin die Rückführung der Container anordnete.
Ausblick und Bedeutung der Kontrolle
Die Sicherstellung der Container verdeutlicht die Bedeutung der Zollkontrollen an den EU-Außengrenzen, insbesondere im Bereich der Abfalltransporte. Die Einhaltung von Umwelt- und Zollvorschriften ist entscheidend, um illegale Abfallverbringungen zu verhindern und die Umwelt zu schützen.
Weitere Details zum Verlauf der Rückführung oder zu möglichen strafrechtlichen Konsequenzen wurden bisher nicht bekanntgegeben. Die beteiligten Behörden setzen ihre Kontrollen fort, um ähnliche Fälle frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden.

