Am Morgen des 16. März 2026 kam es am Bahnhof in Zittau zu einem sicherheitsrelevanten Vorfall, bei dem ein 33-jähriger Mann gemeinsam mit einem achtjährigen Kind mehrere Gleise überquerte. Die Bundespolizei beobachtete die Szene gegen 06:55 Uhr und griff ein, um die Situation zu klären.
Gefährliche Gleisüberquerung am Bahnsteig
Der Mann, dessen Staatsangehörigkeit als tschechisch angegeben wird, nutzte zusammen mit dem Kind einen nicht dafür vorgesehenen Weg, um den Bahnsteig 1a zu erreichen. Das Überqueren der Gleise außerhalb der ausgewiesenen Übergänge stellt eine erhebliche Gefährdung für die eigene Sicherheit sowie für den Zugverkehr dar.
Intervention der Bundespolizei
Die eingesetzten Bundespolizisten sprachen den 33-Jährigen unmittelbar an und stellten ihn zur Rede. Trotz der Beobachtung und des klaren Verstoßes gegen die Sicherheitsvorschriften verweigerte der Mann jegliche Angaben zum Vorwurf und lehnte auch die Zahlung eines Verwarngeldes ab. Aufgrund des Verhaltens wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Warnung vor Gleisüberquerungen
Die Bundespolizei betont in diesem Zusammenhang die Gefahren, die mit dem Überschreiten von Gleisanlagen verbunden sind. Solche Handlungen können nicht nur zu schweren Unfällen führen, sondern beeinträchtigen auch den regulären Bahnverkehr. Insbesondere wird auf die Verantwortung von Erwachsenen hingewiesen, die als Vorbilder für Kinder fungieren und diese entsprechend anleiten sollten.
Appell an die Öffentlichkeit
Der Vorfall am Zittauer Bahnhof verdeutlicht die Notwendigkeit, die Sicherheitsregeln im Bereich von Bahnanlagen strikt zu beachten. Die Bundespolizei ruft dazu auf, Gleise ausschließlich an den dafür vorgesehenen Stellen zu überqueren und Kinder niemals unbeaufsichtigt oder unbelehrt in der Nähe von Gleisen zu lassen.
Weitere Maßnahmen oder Hintergründe zu dem Vorfall wurden von der Bundespolizei bisher nicht bekanntgegeben. Die Ermittlungen im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens laufen weiterhin.

