Ein 49-jähriger Mann aus Polen wurde am 20. Februar 2026 in Zittau festgenommen, da gegen ihn ein offener Haftbefehl vorlag. Der Festgenommene war zuvor im Jahr 2025 vom Amtsgericht Uelzen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt worden.
Bei einer Einreisekontrolle um 15:45 Uhr entdeckten die Beamten der Bundespolizei den Haftbefehl. Da der Mann die geforderte Geldstrafe in Höhe von 832,59 Euro nicht begleichen konnte, wurde er zur Verbüßung einer 10-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

