Am Samstag, den 22. Februar 2026, kontrollierten Polizeibeamte gegen 17:00 Uhr einen 24-jährigen Fahrer in Königsee. Bei der Überprüfung des Fahrzeugs stellte sich heraus, dass es von der zuständigen Zulassungsstelle zur „Entstempelung“ ausgeschrieben war. Dies bedeutete, dass das amtliche Kennzeichen seine Gültigkeit verloren hatte und somit auch der Versicherungsschutz erlosch.
Der Fahrer führte den Pkw folglich ohne gültige Pflichtversicherung im öffentlichen Straßenverkehr, was eine Straftat darstellt. Die Beamten leiteten daraufhin die notwendigen rechtlichen Schritte ein und untersagten dem Fahrer die Weiterfahrt.

