Im Rahmen der vorübergehend wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen hat die Bundespolizei am 19. März 2026 an mehreren Grenzübergängen in Baden-Württemberg mehrere verbotene Messer sichergestellt. Die Kontrollen fanden an den Grenzübergängen Altenheim, Rheinau sowie an der Kehler Europabrücke statt.
Verstöße gegen das Waffengesetz an mehreren Grenzübergängen
An den Kontrollstellen wurden insgesamt vier verbotene Messer bei französischen Staatsangehörigen entdeckt. Am Grenzübergang Altenheim wurden bei zwei Personen ein Butterflymesser sowie ein Einhandmesser sichergestellt. Ein weiteres Einhandmesser wurde bei einem französischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Rheinau gefunden. Zudem wurde an der Kehler Europabrücke ein Butterflymesser sichergestellt.
Rechtslage und weitere Maßnahmen
Die mitgeführten Messer fallen unter das Verbot nach dem deutschen Waffengesetz, da sie als verbotene Waffen gelten. Die betroffenen Personen wurden von der Bundespolizei wegen Verstößen gegen das Waffengesetz angezeigt. Weitere Details zu den Personen oder den genauen Umständen der Kontrollen wurden nicht veröffentlicht.
Vorübergehende Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen
Die Kontrollen an den Binnengrenzen zu Frankreich sind derzeit vorübergehend wieder eingeführt. Dies ermöglicht es den Sicherheitsbehörden, verstärkt auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere im Bereich Waffenrecht, zu achten und entsprechende Verstöße zu verfolgen.
Hintergrund und Bedeutung für die Grenzsicherheit
Die Sicherstellung verbotener Waffen an den Grenzübergängen unterstreicht die Bedeutung der Kontrollen für die öffentliche Sicherheit. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Reisen kann die Mitführung illegaler Waffen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Bundespolizei setzt daher auf konsequentes Vorgehen bei der Überprüfung von Reisenden.
Keine weiteren Informationen zu den Ermittlungen
Zum aktuellen Zeitpunkt liegen keine weiteren Informationen zu den Ermittlungen oder möglichen weiteren Maßnahmen vor. Die Bundespolizei betont, dass die Anzeigen im Rahmen des laufenden Verfahrens bearbeitet werden.
Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen
Die Bundespolizeiinspektion Offenburg steht für Rückfragen zur Verfügung. Die Kontaktdaten lauten: Telefon 0781/9190-1010, E-Mail bpoli.offenburg.oea@polizei.bund.de.

