Am 17. März 2026 hat die Bundesanwaltschaft auf Grundlage von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (BGH) umfangreiche Durchsuchungen an 16 Orten in verschiedenen Bundesländern durchgeführt. Die Einsätze fanden unter anderem in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein statt. Ziel der Maßnahmen ist die weitere Aufklärung gegen zehn Beschuldigte, denen eine Mitgliedschaft in der rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung „Letzte Verteidigungswelle“ (L.V.W.) vorgeworfen wird.
Umfangreiche Durchsuchungen in mehreren Bundesländern
Die Durchsuchungen konzentrierten sich auf Wohn- und Geschäftsräume in Rostock, dem Landkreis Rostock, dem Landkreis Nordwestmecklenburg, Wismar, dem Kreis Herford, Dresden, dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, dem Vogtlandkreis, dem Landkreis Zwickau, dem Burgenlandkreis sowie in Lübeck. Die Ermittlungen werden vom Bundeskriminalamt in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Landespolizeibehörden durchgeführt.
Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sich zwischen April 2024 und Dezember 2024 der Gruppierung „Letzte Verteidigungswelle“ angeschlossen zu haben. Die Tatvorwürfe umfassen die Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung gemäß § 129a Absatz 1 Nummer 1 des Strafgesetzbuches (StGB). Dabei sollen einige der Beschuldigten zum Tatzeitpunkt Jugendliche mit Verantwortungsreife oder Heranwachsende gewesen sein.
Ein Beschuldigter wird zudem die Rädelsführerschaft innerhalb der Vereinigung vorgeworfen. Gegen zwei weitere Personen wird zusätzlich wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Diese Vorwürfe beziehen sich auf Angriffe, die mutmaßlich gegen Personen mit dem Verdacht auf pädophile Handlungen gerichtet waren.
Keine Festnahmen bei den Durchsuchungen
Im Rahmen der am Morgen durchgeführten Maßnahmen wurden keine Festnahmen vorgenommen. Die Durchsuchungen dienen vor allem dazu, die bestehenden Verdachtsmomente zu überprüfen und weitere Beweismittel zu sichern. Die Ermittlungen laufen weiterhin.
Hintergrund der Ermittlungen
Die Organisation „Letzte Verteidigungswelle“ steht bereits seit einiger Zeit im Fokus der Sicherheitsbehörden. Frühere Pressemitteilungen der Bundesanwaltschaft aus den Jahren 2025 weisen auf eine terroristische Ausrichtung der Gruppierung hin. Die Vereinigung wird dem rechtsextremen Spektrum zugerechnet und soll gewaltorientierte Ziele verfolgen.
Gemeinsamer Einsatz von Bundes- und Landesbehörden
Die Durchsuchungen wurden vom Bundeskriminalamt gemeinsam mit den örtlichen Polizeibehörden aus Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt durchgeführt. Die Koordination erfolgt über den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Weitere Ermittlungen und Ausblick
Die Bundesanwaltschaft hat angekündigt, die Ermittlungen fortzusetzen und die Verdachtslage sorgfältig zu prüfen. Ziel ist es, die Aktivitäten der terroristischen Vereinigung umfassend aufzuklären und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Die Öffentlichkeit wird über wesentliche Entwicklungen informiert.

