Am Sonntagnachmittag ereignete sich auf der Bundesstraße 27 zwischen Sontra und Berneburg ein schwerer Verkehrsunfall mit drei verletzten Personen. Die B27 war zeitweise komplett gesperrt.
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Am Sonntagnachmittag kam es auf der Kreisstraße 35 zwischen Balm und Neppermin zu einem schweren Verkehrsunfall mit einem Leichtkraftradfahrer. Der 18-Jährige wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht.
In Böhl-Iggelheim kam es am Samstag zu einem Verkehrsunfall zwischen einem E-Scooter und einem geparkten Auto. Der 16-jährige Fahrer war ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs.
Am Samstagnachmittag kam es in Oldendorf zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine 82-jährige Fahrerin mit ihrem Opel Corsa von der Fahrbahn abkam und mehrere Hindernisse touchierte. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand.
In Essen-Altenessen kam es in den frühen Morgenstunden zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei Pkw. Ein 27-jähriger Unfallbeteiligter leistete dabei Widerstand gegen die Polizei und verletzte einen Beamten leicht.
Am Freitagnachmittag kam es in Ratingen-Breitscheid zu einem Verkehrsunfall mit mehreren leichtverletzten Personen und erheblichem Sachschaden. Die Polizei ermittelt weiterhin zur genauen Unfallursache.
Am Samstagmorgen kam es auf der B175 zu einem Verkehrsunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen. Zwei Personen wurden dabei leicht verletzt, ein drittes Auto wurde ebenfalls beschädigt.
Am Samstagvormittag kam es auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Eisenach zu einem Verkehrsunfall. Ein 91-jähriger Ford-Fahrer stieß beim Ausparken gegen einen geparkten Mazda und versuchte anschließend zu flüchten. Ein aufmerksamer Zeuge hinderte ihn daran und alarmierte die Polizei.
Am Freitagnachmittag kam es auf der L3035 in Schlangenbad zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Auto und einem Fahrradfahrer. Der Radfahrer wurde dabei verletzt und ins Krankenhaus gebracht.
In Neupoderschau kam es in den frühen Morgenstunden des 27. März zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein alkoholisierter Fahrer einen Schaden verursachte. Der Unfallverursacher konnte erst nach einer Nachfahrt durch den Unfallgegner zum Anhalten bewegt werden.
