Am Samstag, dem 28. März 2026, ereignete sich in der Eisenbahnstraße in Böhl-Iggelheim ein Verkehrsunfall, bei dem ein E-Scooter-Fahrer auf das Heck eines geparkten Fahrzeugs auffuhr. Der Fahrer, ein 16-jähriger Jugendlicher, verursachte dabei einen Sachschaden im niedrigen vierstelligen Bereich. Glücklicherweise wurde bei dem Unfall niemand verletzt.
Unfallhergang und Schaden
Nach Angaben der Polizei fuhr der 16-Jährige mit seinem E-Scooter gegen das Heck eines ordnungsgemäß geparkten Autos. Die Kollision führte zu sichtbaren Beschädigungen am Pkw, die auf einen Schaden im niedrigen vierstelligen Eurobereich geschätzt werden. Da keine weiteren Fahrzeuge oder Personen involviert waren, beschränkte sich der Einsatz der Polizei auf die Unfallaufnahme und die Schadensregulierung.
Fehlender Versicherungsschutz führt zu Ermittlungen
Im Rahmen der Unfallaufnahme stellte die Polizei fest, dass der E-Scooter nicht über einen gültigen Versicherungsschutz verfügte. In Deutschland ist für E-Scooter eine Haftpflichtversicherung Pflicht, die durch ein Versicherungskennzeichen nachgewiesen werden muss. Das Fehlen dieses Versicherungsschutzes stellt einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar. Aus diesem Grund wurde gegen den 16-jährigen Fahrer ein Strafverfahren eingeleitet.
Rechtliche Anforderungen an E-Scooter-Fahrer
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die geltenden gesetzlichen Vorschriften für E-Scooter hin. Demnach müssen Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein, ein Führerschein ist nicht erforderlich. Es wird jedoch empfohlen, das Fahren zunächst an verkehrsarmen Orten zu üben. E-Scooter dürfen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten und benötigen eine gültige Betriebserlaubnis sowie ein aktuelles Versicherungskennzeichen, das jährlich zum 1. März erneuert werden muss.
Verkehrsregeln und Sicherheitshinweise
Weiterhin sind E-Scooter nur für eine Person zugelassen; das Mitnehmen von Passagieren ist verboten. Fahrer müssen vorhandene Radwege, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen nutzen, andernfalls ist die Straße zu benutzen. Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist untersagt. Während der Fahrt ist die Nutzung von Smartphones verboten, und es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das Fahren unter Drogeneinfluss ist ebenfalls verboten.
Appell der Polizei zur Verkehrssicherheit
Die Polizei appelliert an alle E-Scooter-Fahrer, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilzunehmen, um Unfälle und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Gerade junge Fahrer sollten sich vor der Teilnahme am Straßenverkehr mit den Regeln vertraut machen und auf einen gültigen Versicherungsschutz achten.
Weitere Informationen und Kontakt
Bei Rückfragen steht die Polizeiinspektion Schifferstadt unter der Telefonnummer 06235 495-4209 oder per E-Mail an pischifferstadt@polizei.rlp.de zur Verfügung. Die Polizei Rheinland-Pfalz informiert regelmäßig über aktuelle Verkehrssicherheitshinweise und Unfallprävention im Bereich E-Scooter.

