Am 29. März 2026 wurde am Flughafen Stuttgart ein Fall von Ausweismissbrauch bei einem indischen Staatsangehörigen aufgedeckt. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren ein und ordnete Untersuchungshaft an.
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Bei einer Kontrolle eines Fernreisebusses am späten Samstagabend stellte die Bundespolizei an der Europabrücke in Kehl fest, dass ein gambischer Staatsangehöriger einen manipulierten Reisepass bei sich führte und keinen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen konnte.
Bei einer Kontrolle am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf wurde ein Mann festgehalten, der sich mit gefälschten Dokumenten als spanischer Staatsbürger ausgab. Die Bundespolizei leitete Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und unerlaubter Einreise ein.
Ein 20-jähriger Inder wurde am Frankfurter Flughafen bei dem Versuch gestoppt, das Transitprivileg für eine unerlaubte Einreise zu missbrauchen. Die Bundespolizei leitete Ermittlungen ein und ordnete die Rückweisung an.
Bei einer Grenzkontrolle nahe Mittenwald wurde einem italienischen Fahrzeugführer ein Feuerzeug mit einer Abbildung Adolf Hitlers abgenommen. Die Bundespolizei erstattete Strafanzeige wegen der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen.
Bei der Einreise am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden entdeckten Bundespolizisten einen gefälschten pakistanischen Führerschein bei einem Reisenden aus Barcelona. Der Mann wurde angezeigt und an die Ausländerbehörde übergeben.
Bei einer Kontrolle an der Straßenbahn-Haltestelle in Kehl wurde ein 23-jähriger Mann festgenommen. Die Bundespolizei setzte einen Haftbefehl wegen sexueller Belästigung in Vollzug.
Bei einer Kontrolle am Bahnhof Kehl wurde ein 28-jähriger gambischer Staatsangehöriger festgenommen, da gegen ihn ein Haftbefehl wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorlag.
Bei einer Kontrolle auf der B 178n bei Zittau wurde ein ukrainischer Lkw-Fahrer ohne gültigen Aufenthaltstitel festgestellt und anschließend nach Polen zurückgewiesen.
Am 17. März 2026 wurde ein 35-jähriger Albaner am Grenzübergang Reitzenhain von Bundespolizeikräften kontrolliert und aufgrund fehlender aufenthaltslegitimierender Dokumente sowie einer Einreiseverweigerung zurückgewiesen.
