Am 23. Februar 2026 wurde ein 34-jähriger Mann aus Serbien am Flughafen Stuttgart bei seiner Ankunft aus Skopje kontrolliert. Während der Einreisekontrolle gab er widersprüchliche Informationen zu seinem Aufenthalt und dem Zweck seiner Reise an.
Die Überprüfung seiner Angaben sowie eine Zollkontrolle seines Handgepäcks ergaben, dass er Arbeitskleidung und ein Diagnosegerät für Kraftfahrzeuge mitführte. Die Erklärungen des Reisenden konnten nicht plausibel bestätigt werden. Auch der Abholer, der kontaktiert wurde, widersprach den Aussagen des Mannes.
Aufgrund dieser Unstimmigkeiten und dem Verdacht, dass er ohne gültigen Aufenthaltstitel eine unerlaubte Arbeitsaufnahme plante, wurde ihm die Einreise verweigert. Der Mann wurde noch am selben Tag zurückgewiesen.

