Ein Geschäftsführer einer rumänischen Baufirma wurde vom Amtsgericht Kenzingen zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt. Der Grund: Er hatte 15 seiner Mitarbeiter nicht bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet.
Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach wurden in Freiburg initiiert. Diese folgten einer routinemäßigen Kontrolle auf einer Baustelle im Landkreis Emmendingen, bei der Unstimmigkeiten festgestellt wurden. Bei Befragungen der rumänischen Arbeiter ergaben sich Hinweise auf mögliche Verstöße.
Die Firma des verurteilten Geschäftsführers, der spanischer Staatsbürger ist, arbeitete als Subunternehmen für einen Düsseldorfer Auftraggeber und war zwei Monate auf der Baustelle tätig. Es konnte kein Nachweis erbracht werden, dass die eingesetzten Arbeiter in Rumänien sozialversichert waren. Daher hätte der Geschäftsführer auch keine zusätzlichen Beiträge in Deutschland abführen müssen. Der dadurch entstandene Schaden für die deutschen Sozialkassen wird auf etwa 85.000 Euro geschätzt.
Auf Grundlage der Ermittlungen beantragte die Staatsanwaltschaft Freiburg beim Amtsgericht Kenzingen einen Strafbefehl gegen den Unternehmer. Dieser wurde wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt verurteilt. Zusätzlich zu der Geldstrafe leitete das Hauptzollamt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, das mit einem Bußgeld von 1.316 Euro endete. Sowohl der Strafbefehl als auch der Bußgeldbescheid sind mittlerweile rechtskräftig.

