Am Sonntagabend, dem 22. Februar 2026, führten Bundespolizisten an der Europabrücke in Kehl eine Fahrzeugkontrolle durch. Dabei wurde ein 62-jähriger Mann mit französischer Staatsangehörigkeit angehalten. Er konnte sich mit einer Identitätskarte ausweisen, jedoch befanden sich zwei afghanische Staatsangehörige in seinem Fahrzeug, die keine gültigen Dokumente für die Einreise nach Deutschland vorlegen konnten.
Aufgrund dieser Umstände entstand der Verdacht, dass der Fahrer gegen das Gesetz zur Einschleusung von Ausländern verstoßen hatte. Er wurde daraufhin angezeigt, durfte jedoch seine Reise fortsetzen. Die beiden afghanischen Staatsangehörigen wurde die Einreise verweigert und sie erhielten Anzeigen wegen versuchter unerlaubter Einreise nach Frankreich.

