Am 19. Februar 2026 führten über 50 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Gießen umfassende Prüfungen zum Mindestlohn in Nord- und Osthessen durch. Dabei wurden verschiedene Branchen, darunter Imbissbetriebe, Lebensmittelgeschäfte, Fitnessstudios und Autowerkstätten, kontrolliert.
Insgesamt wurden 18 Betriebe mit 81 Beschäftigten überprüft. Die Verteilung der Kontrollen gestaltete sich wie folgt:
- Raum Kassel: 4 Betriebe, 13 Personen
- Raum Fulda: 2 Betriebe, 16 Personen
- Raum Hersfeld, Eschwege und Schwalm-Eder-Kreis: 12 Betriebe, 52 Personen
Die Zöllner überprüften, ob der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro gezahlt wurde und ob die Dokumentationspflichten eingehalten wurden. Erste Ergebnisse deuten auf mögliche Verstöße hin, insbesondere in Form von Mindestlohnunterschreitungen.
Um diese Verdachtsmomente weiter zu klären, werden nun umfassende Nachermittlungen durchgeführt. Hierbei werden die vor Ort gesammelten Aussagen der Beschäftigten mit den Lohn- und Finanzunterlagen der Unternehmen sowie anderen relevanten Dokumenten abgeglichen, um Art, Umfang und Dauer der Beschäftigungsverhältnisse zu überprüfen.
Stephanie Auerswald, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Gießen, betont: „Der Zoll kontrolliert gezielt, ob Mindestlohn und Meldepflichten eingehalten werden. Festgestellte Verstöße werden rechtlich verfolgt.“
Zusätzlich finden regelmäßig regionale Sonderprüfungen auf Basis eines risikoorientierten Prüfungsansatzes statt. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu verringern und Verstöße aufzudecken und zu ahnden.

