Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Dresden hat im vergangenen Jahr umfassende Prüfungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durchgeführt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, einen fairen Wettbewerb zu fördern und die Sozialsysteme zu sichern.
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 750 Arbeitgeber auf die Einhaltung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen hin überprüft. Dazu zählt die Wahrung der Mindestarbeitsbedingungen sowie die korrekte Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuern. Zudem wurden fast 13.000 Beschäftigte direkt am Arbeitsplatz zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt, um mögliche Fälle von Leistungsmissbrauch zu identifizieren.
Die Prüfungen führten zur Einleitung von über 3.500 Strafverfahren und mehr als 900 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Im gleichen Zeitraum konnten knapp 3.500 Straf- und 775 Ordnungswidrigkeitenverfahren abgeschlossen werden. Die Gerichte verhängten Freiheitsstrafen, die sich auf insgesamt 14 Jahre summierten, während Geldstrafen und Bußgelder in Höhe von fast 1,2 Millionen Euro festgesetzt wurden.
Die Ermittlungen konzentrierten sich auf Betrugsfälle, das Vorenthalten von Arbeitsentgelt, Leistungsmissbrauch und illegalen Aufenthalt. Die ermittelte Schadenssumme beläuft sich auf nahezu 14 Millionen Euro, die sich aus nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern sowie zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen zusammensetzt. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Ermittlungen mehr als 1,7 Millionen Euro als Beweismittel gesichert.
Die FKS führte auch bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen durch, insbesondere in Branchen, die stark von Schwarzarbeit betroffen sind. Diese strategische Ausrichtung ermöglicht eine gezielte Bekämpfung struktureller und organisierter Schwarzarbeit.
Für detaillierte Informationen zu den Jahresergebnissen, aufgeschlüsselt nach Branchen und Bundesländern, besuchen Sie bitte die Website des Hauptzollamtes.

