Am Dienstag, den 24. März 2026, ereignete sich in Dassel eine Verfolgungsfahrt, die von einer zivilen Funkstreifenbesatzung des Polizeikommissariats Einbeck ausgelöst wurde. Gegen 10:45 Uhr sollte ein 28-jähriger Fahrzeugführer aus dem Bereich Dassel in der Erholungsheimstraße einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen werden. Das Anhaltesignal der Polizei wurde von dem Fahrer ignoriert, woraufhin er mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit davonfuhr.
Flucht über Kreisstraße und Nebenstraßen
Der Fahrer beschleunigte seinen Fiat zunächst innerorts deutlich über die zulässige Höchstgeschwindigkeit und setzte seine Fahrt anschließend auf einer Kreisstraße in Richtung Sievershausen fort. Dabei überschritt er auch außerhalb geschlossener Ortschaften die erlaubte Geschwindigkeit erheblich. Während der Flucht nutzte er die gesamte Fahrbahn, auch in kurvenreichen Abschnitten, und zeigte ein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahrverhalten. Nach aktuellem Ermittlungsstand kam es jedoch zu keiner konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Die Verfolgung führte die Polizeibeamten über mehrere Nebenstraßen in Sievershausen. Erst im Bereich Papensiek verlangsamte der Fahrer seine Geschwindigkeit und hielt an, woraufhin er von der Polizei kontrolliert wurde.
Feststellungen bei der Verkehrskontrolle
Im Rahmen der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 28-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Zudem ergaben sich Hinweise auf den Konsum von Betäubungsmitteln. Ein vor Ort durchgeführter Drogentest verlief positiv auf Cannabinoide, Amphetamin und Metamphetamin. Der Fahrer räumte einen entsprechenden Konsum ein.
Weiterhin fanden die Beamten bei der Durchsuchung des Fahrers eine kleinere Menge Betäubungsmittel sowie ein Einhandmesser, dessen Mitführen nach dem Waffengesetz verboten ist. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse wurde eine Blutprobe entnommen, die weitere Untersuchungen ermöglichen soll. Die Betäubungsmittel und das Messer wurden sichergestellt.
Rechtliche Konsequenzen und weiteres Vorgehen
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 28-Jährige wieder entlassen. Er muss sich nun wegen mehrerer Straftaten verantworten. Dazu zählen unter anderem das Fahren ohne Fahrerlaubnis, das Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie das Waffengesetz. Zudem wird gegen ihn wegen der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen ermittelt.
Die Polizeiinspektion Northeim bittet Zeugen, die Beobachtungen im Zusammenhang mit der Verfolgungsfahrt gemacht haben, sich zu melden, um die Ermittlungen zu unterstützen.
Polizeiliche Hinweise
Die Polizei weist darauf hin, dass das Ignorieren von Anhaltesignalen und das Fahren unter Drogeneinfluss erhebliche Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer darstellen. Solche Verhaltensweisen werden konsequent verfolgt und geahndet, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

