Salzgitter-Lebenstedt – In der Nacht zum 15. März 2026 kam es gegen 5 Uhr zu einem Einbruch in einen Imbiss in der Neißestraße. Unbekannte Täter verschafften sich auf bislang nicht geklärte Weise Zutritt zu den Räumlichkeiten und entwendeten dort Bargeld. Die Polizei ermittelt und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.
Unbekannte Täter dringen in Imbiss ein
Nach derzeitigen Erkenntnissen gelangten die Täter in den frühen Morgenstunden in den Imbissbetrieb in der Neißestraße. Wie genau sie in das Gebäude eindrangen, ist bisher nicht bekannt. Vor Ort wurde festgestellt, dass Bargeld entwendet wurde. Angaben zur Schadenshöhe können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden, da die Ermittlungen erst am Anfang stehen.
Polizei bittet um Mithilfe
Die Polizei Salzgitter-Lebenstedt sucht Zeugen, die im Tatzeitraum verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zu den Tätern geben können. Insbesondere Personen, die im Bereich der Neißestraße ungewöhnliche Geräusche oder Personen bemerkt haben, werden gebeten, sich zu melden. Hinweise können telefonisch unter der Nummer 05341 1897-0 bei der Polizeiinspektion Salzgitter abgegeben werden.
Ermittlungen laufen
Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und prüft derzeit Spuren am Tatort. Zum Schutz der laufenden Ermittlungen werden keine weiteren Details zur Tat veröffentlicht. Die Ermittler gehen verschiedenen Spuren nach, um die Täter zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen.
Vorsicht und Prävention empfohlen
Der Vorfall zeigt, dass auch gastronomische Betriebe im Stadtgebiet von Salzgitter Ziel von Einbrüchen sein können. Betreiber von Imbissen und anderen Einrichtungen werden daher dazu angehalten, ihre Sicherheitsvorkehrungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu verstärken. Auch Anwohner sollten aufmerksam sein und verdächtige Aktivitäten melden.
Weiteres Vorgehen
Die Polizei wird die Öffentlichkeit weiterhin informieren, sobald neue Erkenntnisse vorliegen. Bis dahin bittet sie um erhöhte Wachsamkeit und die Unterstützung der Bevölkerung bei der Aufklärung der Tat.

