In der Gemeinde Burg wurden am Dienstagnachmittag mehrere Schilder eines ausgeschilderten Rundwanderwegs beschädigt. Zudem wurde ein Verkehrszeichen entwendet. Die Polizei ermittelt und bittet Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, sich zu melden.
Schäden an Wanderwegschildern im Waldstück
Zwischen 16:00 Uhr und 17:50 Uhr kam es nach Angaben der Polizei in einem Waldstück zwischen der Bahnhofstraße und der Waldstraße zu Sachbeschädigungen an mehreren Schildern eines Rundwanderwegs. Die genaue Art der Beschädigungen wurde nicht näher beschrieben, jedoch entstand ein Sachschaden von etwa 400 Euro. Die Polizei ermittelt in diesem Zusammenhang wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung.
Entwendung eines Verkehrszeichens in der Straße Unterm Cleve
Ebenfalls am Dienstag wurde in der Straße Unterm Cleve ein Verkehrszeichen entwendet. Dabei handelt es sich um das Verkehrszeichen 274-30, welches eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anzeigt. Die Tatzeit konnte bislang nicht genau eingegrenzt werden. Die Polizei führt Ermittlungen wegen Diebstahls.
Unklarer Zusammenhang zwischen beiden Taten
Ob die Beschädigungen an den Wanderwegschildern und der Diebstahl des Verkehrszeichens in einem Zusammenhang stehen, ist derzeit nicht bekannt. Die Polizei schließt diese Möglichkeit jedoch nicht aus und prüft die Vorgänge eingehend.
Polizei bittet um Zeugenhinweise
Die Ermittler in Burg suchen Zeugen, die am Dienstagnachmittag oder zu anderen Zeiten in den betroffenen Bereichen verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben. Auch sonstige Hinweise, die zur Aufklärung der Taten beitragen können, werden erbeten.
Hinweise nimmt die Polizei in Burg unter der Telefonnummer 04825 7799880 entgegen.
Auswirkungen auf die Bevölkerung und Infrastruktur
Die Beschädigung der Wanderwegschilder kann insbesondere für Spaziergänger und Wanderer unangenehme Folgen haben, da wichtige Orientierungspunkte fehlen oder unleserlich geworden sind. Das entwendete Verkehrszeichen betrifft die Verkehrsregelung und kann somit auch die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
Die Polizei weist darauf hin, dass solche Taten nicht nur Sachschaden verursachen, sondern auch das öffentliche Miteinander stören können. Eine erhöhte Aufmerksamkeit der Bürgerinnen und Bürger wird daher begrüßt.

