In der Nacht zum Freitag kam es in Gütersloh zu einer polizeilichen Kontrolle, die in einer Festnahme endete. Ein 23-jähriger Mann fiel den Einsatzkräften auf, nachdem er mit seinem Fahrzeug auf der Verler Straße unsicher unterwegs war und beinahe eine Mittelinsel touchierte.
Unsichere Fahrweise führt zur Kontrolle
Gegen 22:30 Uhr beobachteten zivile Polizeibeamte den Fahrer, der durch seine Fahrweise auffiel. Aufgrund der gefährlichen Fahrweise sollte das Fahrzeug auf der Friedrich-Ebert-Straße angehalten und kontrolliert werden. Als die Polizei die Anhaltung einleitete, stoppte der Fahrer kurz, woraufhin einige Mitfahrer das Fahrzeug verließen.
Flucht vor der Polizei
Anschließend setzte der Fahrer seine Fahrt mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fort und versuchte, sich der Kontrolle zu entziehen. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf. Die Flucht endete schließlich im Fliederweg, wo der Fahrer das Fahrzeug anhalten musste und zu Fuß weiterflüchtete. Er wurde jedoch von den Polizisten gestellt und zu Boden gebracht.
Ermittlungen ergeben mehrere Verstöße
Die anschließenden Ermittlungen ergaben, dass der 23-Jährige keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Zudem war das Fahrzeug nicht zugelassen, und die angebrachten Kennzeichen stammten von einem anderen Fahrzeug und waren als gestohlen gemeldet. Weiterhin bestand gegen den Mann ein Haftbefehl aufgrund vorheriger Verkehrsdelikte.
Fahrzeug sichergestellt, Ermittlungsverfahren eingeleitet
Das Auto, ein Opel, wurde von der Polizei sichergestellt. Der 23-Jährige wurde festgenommen und befindet sich nun in polizeilichem Gewahrsam. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das die weiteren Umstände der Tat und mögliche strafrechtliche Konsequenzen klären soll.
Polizei Gütersloh bittet um Hinweise
Die Polizei Gütersloh bittet Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder Hinweise zum Fahrzeug oder der Flucht geben können, sich zu melden. Die Ermittler setzen auf Hinweise aus der Bevölkerung, um den Sachverhalt umfassend aufklären zu können.
Die Beamten weisen zudem darauf hin, dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis und mit nicht zugelassenen bzw. gestohlenen Kennzeichen erhebliche Gefahren für die Verkehrssicherheit darstellt und konsequent verfolgt wird.

