Am späten Donnerstagabend und in den frühen Morgenstunden des Freitags hat die Polizei in Augsburg zwei Verkehrsteilnehmer in der Innenstadt unter Alkoholeinfluss gestoppt. Die Kontrollen fanden im Bereich der Maximilianstraße sowie der Pilgerhausstraße statt und führten jeweils zu Blutentnahmen und dem Einleiten strafrechtlicher Ermittlungen.
Kontrolle eines 19-Jährigen auf einem E-Scooter
Gegen 23:30 Uhr am Donnerstag, den 19. März 2026, überprüfte eine Polizeistreife einen 19-jährigen Mann auf der Maximilianstraße. Der junge Mann war mit einem E-Scooter unterwegs. Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten eine deutliche Alkoholisierung. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp zwei Promille.
Die Polizei unterband die Weiterfahrt des 19-Jährigen und veranlasste eine Blutentnahme zur genauen Feststellung der Blutalkoholkonzentration. Der Mann, der die spanische Staatsangehörigkeit besitzt, sieht sich nun einem Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gegenüber.
Alkoholkontrolle einer 26-jährigen Autofahrerin
Nur wenige Stunden später, gegen 00:45 Uhr am Freitag, den 20. März 2026, kontrollierte eine Streife eine 26-jährige Autofahrerin in der Pilgerhausstraße. Auch bei ihr stellten die Beamten eine Alkoholisierung fest. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,6 Promille.
Die Weiterfahrt wurde ebenfalls unterbunden, der Führerschein der Frau wurde sichergestellt. Auch bei ihr wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Die 26-Jährige besitzt die portugiesische Staatsangehörigkeit und wird nun ebenfalls wegen Trunkenheit im Verkehr strafrechtlich verfolgt.
Polizeiliche Maßnahmen und rechtliche Folgen
In beiden Fällen reagierten die Einsatzkräfte konsequent und unterbanden die Weiterfahrt der alkoholisierten Fahrzeugführer. Die Entnahme von Blutproben dient der exakten Beweissicherung und ist Bestandteil der Ermittlungen wegen Trunkenheit im Verkehr. Die Sicherstellung der Führerscheine soll weitere Fahrten unter Einfluss verhindern.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut auf die Gefahren und strafrechtlichen Konsequenzen des Fahrens unter Alkoholeinfluss hin. Bereits ab einem Wert von 0,3 Promille können bei Ausfallerscheinungen strafrechtliche Folgen drohen, ab 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit.
Verkehrssicherheit in der Augsburger Innenstadt
Die Kontrollen in der Innenstadt von Augsburg zeigen, dass die Polizei verstärkt auf die Verkehrssicherheit achtet und insbesondere das Fahren unter Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln konsequent verfolgt. Gerade bei E-Scootern ist die Fahrtüchtigkeit oft unterschätzt, obwohl auch hier strenge Promillegrenzen gelten.
Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, verantwortungsbewusst zu handeln und bei Alkoholkonsum auf das Führen von Fahrzeugen zu verzichten, um sich selbst und andere nicht zu gefährden.

