Im Rahmen der Aktion „Radschlag“ führte die Polizei Gütersloh am Dienstag, 17. März 2026, in den Städten Schloß Holte-Stukenbrock und Verl umfangreiche Verkehrskontrollen durch. Ziel der Kontrollen war es, die Verkehrssicherheit insbesondere für Zweirad- und E-Scooter-Nutzer zu erhöhen und die Einhaltung der seit dem 1. März geltenden Vorschriften zur Versicherungspflicht zu überprüfen.
Kontrollen zwischen 7 und 14 Uhr
Die Beamten waren von 7 bis 14 Uhr im Einsatz und überprüften unter anderem die ordnungsgemäße Kennzeichnung der E-Scooter. Seit dem 1. März 2026 müssen alle Fahrzeuge, die unter die Versicherungspflicht fallen – darunter Mofas, Motorroller, E-Bikes und E-Scooter – mit einem neuen Versicherungskennzeichen ausgestattet sein. Dieses ist schwarz auf weiß gedruckt und ersetzt die vorherigen farbigen Plaketten.
Viele E-Scooter ohne gültiges Kennzeichen
Bei den Kontrollen rund um die Gesamtschule in Schloß Holte-Stukenbrock wurden sechs E-Scooter festgestellt, die nicht mit dem vorgeschriebenen schwarzen Versicherungskennzeichen versehen waren. Wenig später entdeckten die Einsatzkräfte im Verler Stadtgebiet einen weiteren E-Scooter ohne gültigen Versicherungsschutz. Das Fehlen eines aktuellen Kennzeichens bedeutet, dass für diese Fahrzeuge kein gültiger Versicherungsschutz besteht.
Weitere Verkehrsverstöße im Fokus
Neben den Verstößen bei den E-Scootern fiel den Beamten insbesondere in Schloß Holte-Stukenbrock verstärkt auf, dass Autofahrer während der Fahrt ihr Handy benutzten oder keinen Sicherheitsgurt trugen. Diese Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung wurden ebenfalls geahndet, um die Verkehrssicherheit insgesamt zu verbessern.
Polizei setzt Kontrollen fort
Die Polizei Gütersloh kündigte an, die Kontrollen im Rahmen der Aktion „Radschlag“ fortzusetzen. Ziel ist es, die Zahl der Verkehrsunfälle mit Zweiradfahrern, insbesondere mit E-Bike- und E-Scooter-Nutzern, zu reduzieren. Dabei sollen die Kontrollen in unregelmäßigen Abständen an verschiedenen Orten stattfinden, um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen.
Hintergrund zur Versicherungspflicht
Seit dem 1. März 2026 gilt für bestimmte Kleinkrafträder und Elektrokleinstfahrzeuge eine jährliche Pflicht zum Wechsel des Versicherungskennzeichens. Nur mit dem aktuellen schwarzen Kennzeichen ist ein gültiger Haftpflichtversicherungsschutz nachgewiesen. Dies soll unter anderem sicherstellen, dass im Falle eines Unfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Die Polizei rät allen E-Scooter-Fahrern, die Gültigkeit ihres Versicherungskennzeichens zu überprüfen und bei Bedarf rechtzeitig zu erneuern, um Bußgelder und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

