Am 22. Februar 2026 führten Beamte der Bundespolizei eine Kontrolle am Bahnhof Offenburg durch. Dabei trafen sie auf einen 43-jährigen Mann, der sich mit seinem Personalausweis ausweisen konnte. Bei der Überprüfung seiner Daten stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen Verletzung der Unterhaltspflicht vorlag.
Der Mann war zur Sicherungshaft ausgeschrieben, da er wiederholt gegen Bewährungsauflagen verstoßen hatte. Nach seiner Festnahme wurde er einem Richter vorgeführt, der den Haftbefehl bestätigte. Anschließend wurde der 43-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

