In den letzten zwei Tagen hat die Bundespolizei an der deutsch-polnischen Grenze insgesamt dreizehn Personen die Einreise verweigert. Unter den Betroffenen befanden sich elf ukrainische Staatsangehörige, die die erforderlichen Bedingungen für die Einreise nach Deutschland nicht erfüllten.
Ein weiterer Fall betraf einen 24-jährigen Mann aus Mexiko, der kurz nach Mitternacht kontrolliert wurde. Er hatte bereits im Jahr 2025 versucht, in den Schengen-Raum einzureisen, um zur französischen Fremdenlegion zu gelangen. Aufgrund einer Verletzung konnte er jedoch seinen Dienst nicht antreten und verbrachte die Zeit in Polen. Nun wollte er seiner Einladung zur Fremdenlegion folgen und nach Frankreich weiterreisen. Da er sich zuvor unerlaubt in Polen aufgehalten hatte, erfüllte er die Voraussetzungen für eine legale Einreise nach Deutschland nicht.
In einem weiteren Vorfall wurde ein 56-jähriger türkischer Staatsangehöriger kontrolliert. Er konnte lediglich einen abgelaufenen Aufenthaltstitel vorweisen und hatte kein gültiges Visum oder einen aktuellen Aufenthaltstitel eines anderen Schengen-Staates. Daher bestand der Verdacht einer unerlaubten Einreise und eines unerlaubten Aufenthalts.
Gegen alle betroffenen Personen hat die Bundespolizei Strafverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen werden alle Personen nach Polen zurückgeführt.

