Am Sonntagabend, dem 22. Februar 2026, kontrollierte die Bundespolizei einen 39-jährigen Mann an der Tram D Haltestelle in Kehl. Der französische Staatsbürger konnte lediglich mündliche Angaben zu seiner Identität machen. Bei der anschließenden Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen vorlag.
Die Beamten nahmen ihn daraufhin mit zur Dienststelle, wo seine Fingerabdrücke im Fahndungssystem überprüft wurden. Diese Überprüfung bestätigte sowohl seine Identität als auch den bestehenden Haftbefehl. Da der Mann die geforderte Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er für 30 Tage in Haft genommen.

