Am Samstagnachmittag, dem 21. Februar 2026, führte die Bundespolizei an der Anschlussstelle Kaldenkirchen auf der Autobahn 61 eine Kontrolle durch. Dabei stießen die Beamten auf einen 27-jährigen Mann aus Polen, dessen Personalien in den polizeilichen Fahndungssystemen überprüft wurden.
Die Überprüfung ergab, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle wegen Diebstahls vorlag. Im Jahr 2025 hatte das Amtsgericht Halle ihn zu 40 Tagessätzen verurteilt, die jeweils 1 Euro betrugen. Von dieser Geldstrafe standen ihm noch 39 Euro aus, die er begleichen musste.
Um eine Ersatzfreiheitsstrafe von 19 Tagen zu vermeiden, zahlte der Mann die ausstehende Geldstrafe und konnte anschließend seine Reise fortsetzen.

