Am Sonntag, den 22. Februar 2026, wurde ein 59-jähriger Mann im Hauptbahnhof Halle (Saale) von einer Streife der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Dresden einen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte.
Der Mann war im Juni 2025 vom Amtsgericht Dresden wegen des Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 375 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen verurteilt worden. Da er sich seitdem an einem unbekannten Ort aufhielt, wurde im Februar 2026 der Haftbefehl ausgestellt.
Die Bundespolizisten informierten den Gesuchten über den Haftbefehl und nahmen ihn fest. Anschließend wurde er in das Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Halle (Saale) gebracht. Der festgenommene Mann war nicht in der Lage, den haftabwenden Betrag von 360 Euro zu zahlen. Daher wurde er nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen für die nächsten 12 Tage in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
Die Beamten informierten zudem die zuständige Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls.

