Am Sonntagabend, den 22. Februar, stürzte eine 44-jährige Radfahrerin in Ibbenbüren und zog sich dabei schwere Verletzungen zu. Der Unfall ereignete sich gegen 19:10 Uhr auf der Laggenbecker Straße, als die Frau in Richtung Ibbenbüren unterwegs war.
Nach ersten Erkenntnissen kam die Radfahrerin kurz hinter dem Übergang zur Straße An der Reichsbahn mit ihrem Fahrrad an den Bordstein und verlor die Kontrolle, was zu ihrem Sturz führte. Sie trug zum Zeitpunkt des Unfalls keinen Helm.
Die Verletzte wurde umgehend mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus transportiert. Bei der Untersuchung stellte sich heraus, dass sie stark alkoholisiert war. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,6 Promille. Daraufhin wurde der Frau eine Blutprobe entnommen.
Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang, beim Radfahren einen Helm zu tragen. Obwohl ein Helm keine Unfälle verhindern kann, bietet er einen wichtigen Schutz vor schweren Verletzungen. Zudem wird geraten, nach dem Konsum von Alkohol auf das Fahrradfahren zu verzichten, da bereits ab einem Wert von 0,3 Promille strafbare Ausfallerscheinungen auftreten können.

