In der Nacht zum Mittwoch, den 25. März 2026, brach gegen 1:28 Uhr in einem Vierparteienhaus in der Leeheimer Straße in Trebur-Geinsheim ein Wohnungsbrand aus. Aus bislang ungeklärten Gründen entzündete sich das Inventar einer Wohnung, woraufhin das Feuer rasch auf den Dachstuhl des Gebäudes übergriff.
Evakuierung der Hausbewohner ohne Verletzungen
Alle Bewohner des Hauses konnten sich eigenständig und rechtzeitig ins Freie retten, sodass es keine weiteren Verletzten gab. Einzig der Eigentümer der betroffenen Wohnung zog sich bei Löschversuchen Verbrennungen an Händen und Beinen zu. Er wurde zur weiteren Behandlung mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik gebracht.
Umfangreiche Löscharbeiten der Feuerwehr dauern an
Die Feuerwehr ist derzeit noch mit den Löscharbeiten beschäftigt, um eine vollständige Brandbekämpfung sicherzustellen und mögliche Glutnester zu beseitigen. Die Ausbreitung auf den Dachstuhl hat den Einsatz erschwert, weshalb die Arbeiten voraussichtlich noch andauern werden.
Unklarheit über Rückkehr der Bewohner
Ob die Bewohner nach Abschluss der Löscharbeiten wieder in ihre Wohnungen zurückkehren können, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt. Die zuständigen Behörden prüfen die Sicherheit der betroffenen Gebäudeteile.
Ermittlungen zur Brandursache und Schadenshöhe
Die Kriminalpolizei in Rüsselsheim hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen. Ebenso wird der entstandene Sachschaden ermittelt. Bislang liegen keine Hinweise auf eine vorsätzliche Brandstiftung vor, weitere Details sind noch nicht bekannt.
Rettungsdienst und Polizei im Einsatz
Neben der Feuerwehr waren auch der Rettungsdienst sowie die Polizei vor Ort, um die Einsatzmaßnahmen zu koordinieren und die Sicherheit der Anwohner zu gewährleisten. Die Polizei bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise zur Brandentstehung geben können, sich zu melden.
Die Einsatzkräfte lobten das besonnene Verhalten der Hausbewohner, die durch ihre schnelle Reaktion Schlimmeres verhindern konnten. Die genaue Brandursache bleibt weiterhin Gegenstand der Ermittlungen.

